Die Generali kann rund vier Millionen hochverzinste Altverträge der Generali Leben an den Run-off-Experten Viridium abtreten. Bisher stand dem Verkauf noch das Okay der BaFin im Weg. Doch die Aufsichtsbehörde habe sich davon überzeugt, „dass im Falle des geplanten Erwerbs der Generali Lebensversicherung AG durch die Viridium Gruppe die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind“, wie die Behörde am Dienstag in einem Pressetext berichtet. Weiter heißt es: "Nach intensiver Prüfung ist die BaFin zu der Auffassung gelangt, dass keine Untersagungsgründe vorliegen“.

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Verkauf hochverzinster Altverträge

Die Generali will sich von rund vier Millionen hochverzinsten Altverträgen in der Lebensversicherung trennen, die ihr in Zeiten niedriger Zinsen schlicht zu teuer geworden sind. Der Versicherer verkauft mit der Generali Leben Deutschland eine ganze Konzerntochter, nicht bloß einzelne Verträge. 89,9 Prozent sollen an den Run-off-Versicherer Viridium gehen, die Generali aber will eine Minderheitenbeteiligung einbehalten.

Der Verkauf hat mehrere Gründe: Zum einen ächzt die Generali unter den hohen Zinszusagen von bis zu vier Prozent auf den Sparanteil, die sie ihren Kunden noch vor wenigen Jahren garantiert hat. Aufgrund niedriger Marktzinsen wird es für die Anbieter schwieriger, diese Zinsen zu erwirtschaften. Zum anderen müssen hochverzinste Altverträge mit mehr Eigenkapital unterfüttert werden, was die Bilanz belastet. Hinzu kommt, dass in diesen Tarifen kein Neugeschäft mehr gezeichnet wird. Schrumpft der Vertragsbestand, kann das die Verwaltungskosten für den Bestand hochtreiben. Eine oft altbackene und kostenintensive Verwaltung tut ihr übriges, dass sich Versicherer von den Verträgen trennen wollen.

Hier hat sich die Generali entschlossen, den Vertragsbestand der Generali Leben an den Run-off-Versicherer Viridium abzugeben. An eine Holding also, die nichts anderes macht, als Altbestände aufzukaufen und abzuwickeln. Hinter der Viridium Gruppe steht der britische Investor Cinven sowie der Rückversicherer Hannover Rück, sie wurde 2013/2014 gegründet. In Deutschland ist das Unternehmen Marktführer beim Abwickeln von Altverträgen. Sitz ist in Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main.

Warum sich das auch für den Käufer lohnen kann, hat Heinz Peter Roß, Geschäftsführer von Viridium, in einem „FAZ“-Interview im Sommer letzten Jahres erklärt. Das Geschäftsmodell beruhe darauf, dass erworbene Altverträge auf eine neue Plattform überführt würden, die auf moderner Standardsoftware basiere. „Darauf packen wir so viele Policen wie möglich und können dadurch die Kosten drastisch reduzieren”, so Ross. Zudem würden die Vertriebskosten entfallen, da der Versicherer eben kein Neugeschäft zeichne: Auch hier könne man sparen.

Verkauf an externe Run-off-Dienstleister umstritten

Doch der Verkauf an externe Run-off-Dienstleister ist umstritten. Verbraucherverbände wie der Bund der Versicherten (BdV) fürchten, dass bei solchen Transaktionen den Sparern Teile der Überschussbeteiligung nicht mitgegeben werden, die dem Kunden eigentlich zustehen würden. Das erlaube die Intransparenz der Überschuss-Berechnungen, die für Laien kaum nachvollziehbar sei. Auch müssten Kundinnen und Kunden einen schlechteren Service fürchten.

Der BaFin sind solche Einwände bekannt. Und so betont sie auch im aktuellen Pressetext: „Der Verkauf eines Versicherungsunternehmens stellt grundsätzlich eine geschäftspolitische Entscheidung dar. An den Verkauf sind jedoch strenge gesetzliche Anforderungen geknüpft, die die Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer zum Ziel haben“, so heißt es auf der Webseite der Behörde.

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Konkret musste sich Viridium einem Inhaberkontrollverfahren stellen, das nun erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei beleuchtet die Finanzaufsicht, ob der Run-off-Dienstleister zuverlässig ist und über genügend Kapital verfügt, um die Ansprüche der Kunden zu erfüllen. Auch das Geschäftsmodell und die Strukturen des Käufers werden geprüft, erklärt die BaFin. Der Erwerber müsse insbesondere über ein effektives Risikomanagement verfügen und umfangreiche Berichtspflichten erfüllen. "Auch nach einem Verkauf unterliegt das betroffene Versicherungsunternehmen der vollständigen Versicherungsaufsicht durch die BaFin. Vertragliche Garantien bleiben unverändert bestehen", heißt es auf der Webseite der Aufsichtsbehörde.

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