Es ist ein Hoffnungsschimmer für viele verschuldete Menschen: Die Europäische Union (EU) könnte Privatinsolvenzen deutlich beschleunigen. Bisher dauert ein solches Verfahren sechs Jahre: in dieser Frist wird jeder Euro gepfändet, der über das Existenzminimum hinausgeht. Doch derzeit prüfe die EU, ob künftig schon binnen drei Jahren Privatpersonen in ein schuldenfreies Leben zurückkehren können. Das berichten der „Mitteldeutsche Rundfunk“ und das „Handelsblatt“.

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Reform ursprünglich für Firmen geplant

Die schnellere Privatinsolvenz wäre allerdings ein Nebenprodukt. Denn ursprünglich sollte es vor allem unternehmerisch tätigen Person möglich sein, sich schneller von Schulden zu befreien. So haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission vor wenigen Wochen darauf verständigt, die sogenannte Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie zu überarbeiten. Künftig sollen Unternehmer binnen drei Jahren schuldenfrei sein: bedingungslos, ohne dass sie Mindestquoten bei der Schuldentilgung erfüllen müssen.

Nun aber prüfen EU und Bundesregierung, ob man diese beschleunigte Entschuldung auch auf Privatinsolvenzen ausdehnen könne, so heißt es in den Zeitungsberichten. Eine Privatinsolvenz können Privatpersonen sowie Freiberufler beantragen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben. Erste Ergebnisse werden im Sommer erwartet.

Zwar ist es auch schon heute möglich, sich binnen 36 Monaten zu entschulden. Hierfür muss aber garantiert sein, dass der Betroffene mindestens 35 Prozent seiner Schuldenlast tilgt: Das schafft kaum jemand. Diese Bedingung könnte nun wegfallen. In beinahe 70 Prozent der Fälle sei bei den Betroffenen nahezu nichts zu holen, berichtet Kai Henning vom Deutschen Anwaltverein dem MDR.

Kritik an Plänen

Doch nicht jeder sieht die Pläne positiv. Der Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) fürchtet, eine solche verkürzte Frist könne im Gegenteil dazu führen, dass sich mehr Personen verschulden — und auch mehr Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Der Lobbyverband rechnet mit einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Privatinsolvenzen. Grund sei, dass "es eben attraktiv ist, wenn die Möglichkeit besteht, sich binnen drei Jahren zu entschulden, Verpflichtungen einzugehen, diese dann am Ende aber nicht abtragen zu können“, sagte Präsidentin Kirsten Pedd dem MDR.

Bei weitem nicht jeder Haushalt, der derzeit verschuldet ist, nimmt auch die Möglichkeit einer Privatinsolvenz wahr. Derzeit werden knapp 100.000 Privatinsolvenzen pro Jahr beantragt, so geht aus Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel hervor: das ist nur ein Bruchteil der verschuldeten Haushalte.

Laut Schuldneratlas von Creditreform galten 2018 circa 6,93 Millionen Haushalte als überschuldet. Laut Definition liegt Überschuldung dann vor, wenn der Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Kritische Lebensereignisse als Hauptgrund

Was „Überschuldung“ bedeutet, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Schnitt seien Menschen mit Schulden mit dem 28-fachen ihres Monatseinkommens belastet, so das Ergebnis der Überschuldungsstatistik, wofür 528 Schuldnerberatungsstellen ausgewertet wurden (der Versicherungsbote berichtete).

Anders als es manch Boulevard-Artikel oder Sendungen im Reality-TV nahelegen, ist selten Auslöser für die Überschuldung, dass die Betroffenen mit Geld nicht umgehen können. Schaut man sich die Ursachen an, so sind kritische Lebensereignisse mit Abstand der Hauptauslöser:

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Mehr als jeder fünfte Betroffene (21 Prozent) häuft Schulden an, weil er seine Arbeit verloren hat. Weitere 15 Prozent der Hilfesuchenden sammeln Verbindlichkeiten an, weil „Erkrankung, Sucht oder Unfall“ zu einer finanziellen Schieflage beitrugen. Ebenfalls überraschend ist Rang drei der häufigsten Ursachen: eine Scheidung, Trennung oder der Tod des Lebenspartners (13 Prozent).

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