Die Frage ist nun: Zählen auch Merkmale unter diese Forderung, die im Sinne des Vergleichs gegen einen Tarif sprechen und diesen demzufolge im Vergleich schlecht dastehen lassen? Sollte also auch jenes Wissen über Nachteile eines Tarifs nicht mehr in einen Vergleich Eingang finden, das für Kunden von großer Wichtigkeit ist?

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Hier kommt ein wichtiger Punkt zum Zuge aus dem Konsulationspapier der Kartellbehörde: Da nämlich das Verkaufen einer guten Positionierung über explizite Zusatzvergütungen bei Versicherungsportalen bisher nicht üblich wäre, können durchaus qualitative Anforderungen an die Angebote die herausgestellte "Position 0" der Portale mitbestimmen. So zeigt sich momentan vor allem ein Verbrauchermehrwert der herausgehobenen Positionierung, wenngleich bei fehlender Regulierung ein Missbrauch der hervorgehobenen Positionierung von Angeboten für die Zukunft nicht auszuschließen ist. Und dieser Verbrauchermehrwert bringt Versicherer natürlich in Zugzwang: Versicherungstarife müssen im Sinne der Kunden angepasst werden. Das zeigten in der Vergangenheit vor allem Ratings von Experten:

Im Nachhinein änderten Versicherungen Bedingungen der Tarife, sobald Vergleiche zu Kritik Anlass gaben, und zwar im Sinne der Kunden (der Versicherungsbote berichtete). Wirken sich schlechte Bedingungen für Kunden, die über den Vergleich transparent werden, doch als Wettbewerbsnachteil aus. Manche Tarife wurden in der Folge sogar ganz vom Markt genommen. Ein solcher Druck im Interesse des Kunden könnte nun auch durch Vergleichsportale entstehen. Und diesen Vergleichs-Druck könnten die Versicherer fürchten. Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass die Produkttester oft auch Anbieter von Vergleichssoftware und von Beratungen sind: Sie haben also ebenfalls ein Eigeninteresse, wenn sie Tarife danach benoten, ob sie die eigenen Qualitätsstandards erfüllen. Im Zweifel wird ein Versicherer abgestraft, weil er nicht für die Services des Produkttesters zahlen will.

Ein weiteres wichtiges Motiv, weshalb die Versicherer eine Missbrauch von Produktmerkmalen fürchten könnten: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Onlineportale irgendwann selbst als Versicherer agieren wollen und eigene Policen entwickeln. Hier könnte den Versicherern daraus ein Nachteil entstehen, dass die Portale sehr genaue Kenntnis über Tarife und Online-Kundenstamm der jeweiligen Versicherer haben.

Fakt jedenfalls ist: Forderungen zu Regulierung stoßen beim GDV normalerweise eher auf Skepsis. Bei den Portalen hingegen, die den Wettbewerbsdruck auf Versicherer verstärken, ist man für ein „Mehr“ in dieser Hinsicht dann doch offen. Das könnte auch die Furcht der Versicherer vor dem Wettbewerbs- und Preisdruck neuer Vertriebswege zeigen, wie er bei der Kfz-Versicherung während der sogenannten "Wechselsaison" Herbst für Herbst besonders anschaulich wird (der Versicherungsbote berichtete). Eine solche Vermutung freilich ändert aber dennoch nichts an der Tatsache, dass eine Verordnung, wie sie von der EU-Kommission geplant und nun durch die Versicherer begrüßt wird, vor allem einer Gruppe nutzen würde: Den Endverbrauchern als Nutzern der Vergleichsportale.

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