Garantiezins-Dilemma der Lebensversicherer: Die "Neue Klassik" soll es richten

Das Niedrigzinsumfeld macht den Versicherern zu schaffen. Befindet sich im Sicherungsvermögen (bzw. dem Deckungsstock) der Lebensversicherer doch ein hoher Anteil festverzinslicher Wertpapiere. Rund 86 Prozent der Gelder stecken laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Rentenpapieren wie Staatsanleihen. So möchte es der Gesetzgeber, dem Anleihen dieser Art noch immer als sicher gelten — trotz "Griechenlandkrise" und Zerwürfnissen in der Euro-Zone.

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Festverzinsliche Wertpapiere aber werfen durch die Niedrigzinspolitik kaum noch Gewinne ab, um alten Zusagen zu erwirtschaften ... zumal viel Geld in die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene „Zinszusatzreserve“ fließt, damit alte Lebensversicherungsverträge auch in Zukunft bedient werden können. In Zeiten niedriger Zinsen gelten alte Garantien als schwere Last. Und die Branche sucht nach Wegen, sich für die Zukunft von dieser Last langer Verpflichtungen zu befreien.

Niedrigen Zinsen haben auch Auswirkungen auf die Nachfrage klassischer Produkte durch die Kunden. Grundlage für die Berechnung des branchenweit einheitlichen Garantiezinses sind Durchschnittswerte der Renditen von europäischen Staatsanleihen mit hoher Kreditwürdigkeit. Durch magere Zinsen auf diese Anleihen jedoch ist die garantierte Verzinsung „klassischer“ Lebens- und Rentenversicherungen mit 0,9 Prozent auf einem historischen Tiefstand. So werden klassische Policen für die Kunden zunehmend unattraktiv (der Versicherungsbote berichtete). Hinzu kommt: Da Lebensversicherer unter der doppelten Last aus Garantiezins und Reserve ächzen, schrumpfen auch die Überschüsse. Somit fällt die Überschussbeteiligung magerer aus, die früher noch als Argument die Kunden locken konnte.

Die Folge des Dilemmas aus hohen Garantielasten und unattraktiven „klassischen“ Angeboten: Lebensversicherungen nach alter, klassischer Machart werden immer seltener durch die Lebensversicherer angeboten. Ersetzen sollen sie Produkte der „Neuen Klassik“. Und diese drängen mit einem verheißungsvollen Versprechen auf den Markt: Zwar sollen sie dem Sicherheitsbedürfnis der Kunden entgegenkommen und darin den "klassischen" Policen ähneln, zugleich aber sprechen die Lebensversicherer keine garantierte Verzinsung mehr aus und locken stattdessen mit Renditechancen aufgrund hoher Flexibilität. Zum alternativen Produkt der letzten Jahre entwickelten sich hierbei sogenannte „Indexpolicen“ oder auch „indexgebundene Rentenversicherungen“. Glaubt man den Darstellungen des IVFP, befinden sich Anbieter mit diesen Produkten mittlerweile auf Erfolgskurs.

Das Versprechen: Sicher an den Aktienmärkten partizipieren

Wie ist konkret der Markt mit derartigen Angeboten bestückt? Zunächst aktuelle Zahlen des privaten Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP): Bei 18 Lebensversicherungsunternehmen können momentan die sogenannten „Indexpolicen“ abgeschlossen werden. Auch ergab eine Umfrage des Instituts unter Vermittlern: Etwa drei Viertel aller befragten Vermittler bieten Indexpolicen aktiv zum Kauf an.

Solche Zahlen sprechen für den Erfolg des Produkts. Das hat seinen Grund: Beiträge und Guthaben werden bei Indexpolicen fast vollständig ebenfalls im konservativ gehandhabten Sicherungsvermögen bzw. Deckungsstock angelegt, so dass einem Bedürfnis der Kunden entgegengekommen wird: Die Gelder gelten als „sicher“. Zugleich aber gilt als verführerisches Versprechen: Kunden können an Börsen-Indizes partizipieren, die das Marktgeschehen an den Aktienmärkten abbilden. Gerade in Zeiten, in denen sogar Verbraucherschützer Exchange-traded funds (ETF) und damit passiv verwaltete Indexfonds empfehlen (der Versicherungsbote berichtete), muss die Kombination aus „Indexpartizipation“ und "Lebensversicherung" zur Altersvorsorge wie eine Verheißung wirken.

Investieren in Hebelgeschäfte statt direktes Investment

Typisch für die neuen Produkte: Der Garantiezins fällt weg. Garantiert wird aber immerhin die eingezahlte Beitragssumme (abzüglich der Kosten). Zugleich verspricht das „Andocken“ an die Aktienmärkte eine höhere Rendite als durch die mageren Garantiezinsen. Wer nun aber dem schnellen Eindruck erliegt, in der Kombination aus hoher Sicherheit und Börsenpartizipation wäre den Lebensversicherern eine Art Quadratur des Kreises gelungen, der wird sich bei längerer Beschäftigung mit dem Produkt dann doch bescheiden müssen. Denn es gibt wichtige Einschränkungen.

So ist die Rendite keineswegs von den erwirtschafteten Überschüssen unabhängig. Im Gegenteil: Es sind die Überschüsse aus der Anlage im Sicherungsvermögen, die der Versicherer an der Börse investiert. Das Investment geht hierbei höchst komplexe Wege: Um nämlich mit der Höhe des gesamten Anlagevolumens am Index zu partizipieren und zugleich nur den Teil der Überschüsse „zu setzen“, tätigt der Versicherer mit dem Geld der Versicherungsnehmer komplizierte Options- und Hebelgeschäfte. Diese Hebelgeschäfte sollen die Risiken der Kursentwicklung minimieren. Im Grunde lagert der Versicherer gegen Gebühr Risiken aus – und lässt einen Partner auf die Entwicklung eines Index „wetten“. Das hat seinen Preis.

Für den Optionspreis bzw. die Prämie auf die Hebelgeschäfte wird nämlich dem Lebensversicherer durch den Bankpartner garantiert, am Ende eines Indexjahres die positive Wertentwicklung des Index ausgezahlt zu bekommen. Hingegen übernimmt bei schlechter Entwicklung der Bankpartner die Verluste. Ein solches Risiko-Geschäft freilich ist nicht umsonst zu haben. Der Lebensversicherer „bezahlt“ die Risikoübernahme über einen Teil möglicher Kundengewinne, die als Optionsprämie an den Bankpartner gehen. Um dies zu ermöglichen, muss zuvor der Ertrag gedeckelt werden, der für die Kunden herausspringen kann. So partizipiert der Kunde zwar tatsächlich an der Entwicklung eines Index, sobald die Börse sich gut entwickelt – jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Alles, was bei positiver Wertentwicklung des Index über der Kundenbeteiligung liegt, geht an den Bankpartner für die Übernahme des Geschäftsrisikos. Darauf "setzt" der Bankpartner. In Gegenleistung bekommt der Versicherungsnehmer garantiert, bei schlechter Kursentwicklung keine Verluste zu machen.

Sicherheit hat ihren Preis: Die Rendite-Beschränkung

Im Jahr 2018 hatte der DAX – der Aktienindex der 30 umsatzstärksten deutschen Unternehmen, die an der Frankfurter Börse gelisteten sind – über 16 Prozent an Wert verloren. So erklärt das IVFP aktuell auch: Bei einem Direktinvestment in den Dax hätte ein Anleger Verluste in Höhe dieser 16 Prozent erlitten. Anders jedoch ergeht es dem Inhaber einer Indexpolice: Fällt die Jahresrendite des Index negativ aus und ergibt einen Verlust, wird sie im Regelfall auf Null gesetzt: Die eingezahlten Gelder (abzüglich der Kosten) sind somit garantiert.

Die Garantie für eingezahlte Gelder „bezahlen" die Kunden durch Deckelung der Rendite bei positiver Entwicklung des Index-Wertes. Die Begrenzung positiver Kunden-Renditen geschieht laut IVFP hierbei auf mehreren möglichen Wegen (je nach Produkt):

  • Eine mögliche Begrenzung geschieht durch „Kappen“ positiver Renditen und damit der Gewinne bei einer absolute Obergrenze, dem sogenannten „Cap. Die Obergrenzen werden zumeist jährlich durch die Versicherer neu bestimmt und bilden somit eine aus Verbraucherperspektive recht "unsichere" Größe. So kann zum Beispiel die Rendite bei 3 Prozent gedeckelt werden, mehr als 3 Prozent Rendite auf das Vertragsguthaben sind für den Kunden in diesem Fall nicht drin ... und zwar selbst dann nicht, wenn sich ein Index besser entwickelt. Nach Deckelung werden, Monat um Monat, die Renditen ermittelt. Ein Monat gilt als abgeschlossene Periode, für die Endsumme jedoch zählt die Summe aller zwölf Monatsrenditen. Diese Jahresend-Summe wird wiefolgt berechnet: In guten Monaten mit positiver Rendite gehen Gewinne bis in Höhe des Caps in die Berechnung ein. In sehr guten Monaten deckelt also die absolute Obergrenze den Gewinn des Kunden. Bei schlechten Monatswerten für den maßgebenden Index hingegen und damit bei negativer Rendite wird dem Kunden zunächst der komplette Wert negativ angerechnet – es gibt also keine "Deckelung nach unten" für schlechte Monatswerte.

    Durch Aufsummieren der monatlichen Renditewerte ergibt sich nun der maßgebende Jahreswert. Dieser entscheidet aber nicht über Gewinn oder Verlust, sondern für den Jahres-Endwert greift die Garantie für die eingezahlten Beträge. Somit entscheidet die Jahresrendite "nur" über Gewinn (bis zur Obergrenze) oder "Nullrunde". Das Vertragsguthaben des Kunden errechnet sich hierbei im Falle eines positiven Endwerts aus jener Jahresrendite, die nach dem "Kappen" der Renditen übrig bleibt, multipliziert mit dem bisherigen Vertragsguthaben des Kunden. Was an Gewinnen jedoch über den Cap hinausgeht, dient der Absicherung … und geht folglich an den Bankpartner des Versicherers für die Optionsgeschäfte. Fällt hingegen die Jahresrendite negativ aus, greift die Garantie: Die Rendite wird auf null gesetzt und das Vertragsguthaben des Kunden „bleibt“ auf dem alten Stand erhalten. Auf diesem Weg wird dem Kunden garantiert, bei schlechten Indexwerten keine Verluste zu machen.

  • Eine andere mögliche Begrenzung geschieht über Indexquoten und damit über relative Obergrenzen für positive Renditen. So wird der Kunde zum Beispiel nur mit einer Quote von 60 Prozent an den Gewinnen beteiligt – der darüber hinausgehende Teil hingegen dient dem Versicherer wieder zum Begleichen der Optionskosten. Auch bei dieser Methode ergibt sich der maßgebende Jahres-Endwert durch Aufsummieren monatlicher Werte nach streng abgegrenzten Perioden.
  • Eine dritte mögliche Begrenzung betrifft laut IVFP Produkte mit jährlichen Partizipations- bzw. Beteiligungsquoten. Für diese Produkte wird der maßgebende Wert der Rendite nicht über abgegrenzte Monatsperioden aufsummiert, sondern es "zählt" einzig die Jahresperformance eines Index. Auch hier begrenzen die Quoten den Gewinn. Zudem werden in der Regel auch bei diesen Produkten negative Jahresrenditen auf „null Rendite“ gesetzt, so dass zumindest Verluste ausgeschlossen sind.

Sichere Verzinsung oder Indexpartizipation? – Die Qual der Wahl

Zum Erfolg der Indexpolicen trägt bei, dass sie den Kunden eine Wahl lassen: Vor Beginn eines jeden Indexjahres darf der Versicherungsnehmer wählen zwischen einer Indexpartizipation oder einer sogenannten „sicheren Verzinsung“ aus der Überschussbeteiligung. Auch diese Wahlmöglichkeit, die mittlerweile Standard vieler Produkte ist, lässt Indexpolicen als Mischprodukt aus konventionellen und neuen Prinzipien der Lebensversicherung erscheinen. Statt dass also der Kunde auf den Index setzen "muss", kann er auch im Voraus einen deklarierten Zinssatz des Versicherers annehmen und sich "klassischer" an den Überschüssen beteiligen.

Im Gegensatz zu „klassischen“ Produkten gibt es jedoch durch den Versicherer bei Indexpolicen keine langfristigen Zinsgarantien: Jährlich kann der Zinssatz der "sicheren Verzinsung" angepasst (und folglich auch vermindert) werden. Auf lange Sicht ist also die Verzinsung nicht "gesichert" ... wie hoch die Zinseinnahmen über einen längeren Zeitraum ausfallen, ist nicht für den Kunden kalkulierbar. Verbraucherschützer kritisieren insbesondere die fehlende Transparenz hinter den komplexen Berechnungen und sehen nun Risiken, die bei Produkten der "Klassik" durch Versicherer geschuldert wurden, auf die Kunden ausgelagert. So kritisiert die Seite "test.de": "Bei Index­policen ist die Verzinsung von komplizierten Finanz­konstruktionen abhängig, bei denen es jahre­lang zu Null­runden kommen kann."

Das Ratinghaus IVFP jedoch wollte durch konkrete und bereits vorliegende Werte errechnen, was sich in der Vergangenheit mehr rentierte – die Wahl der „sicheren Verzinsung“ oder die Wahl der Indexpartizipation. Der Vergleich betrifft also zwei Möglichkeiten innerhalb eines Produkts und kann keine Aussage über verschiedene Produkte der Lebensversicherer zwischen "Klassik" und "Neue Klassik" treffen. Und doch lohnt das Ergebnis für alle, die eine Indexpolice besitzen oder mit dem Gedanken spielen, eine solche Police abzuschließen.

Berechnungen wurden modellhaft an ausgewählten Indexpolicen angestellt. Zudem wurde die Entwicklung der maßgebenden Börsen-Indizes für den Zeitraum zwischen 2008 und 2017 untersucht. Das Ergebnis: im Mittel lag die Rendite pro Jahr aus der Indexpartizipation etwa einen Prozentpunkt höher als die „sichere Verzinsung“ des jeweiligen Anbieters – erzielt wurde eine mittlere Rendite von knapp fünf Prozent.

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Jedoch gilt diese "Erfolgswahl" innerhalb der Produktklasse der Indexpolicen nur mit Einwänden, denn die Wahl rentiert sich nur bei genügendem Durchhaltevermögen. Gab es doch durchschnittlich jedes zweite Jahr keine Renditegutschrift aus der Indexpartizipation, wie die Studienmacher schreiben. Der Grund: Während in manchen Jahren überdurchschnittliche Werte erzielt wurden (2013 lag die Rendite zum Beispiel bei 13 Prozent), entwickelte sich durchschnittlich in jedem zweiten Jahr der maßgebende Index-Kurs dergestalt schlecht, dass die Garantie greifen musste und die Rendite auf null gesetzt wurde. Einzig eine stetige Beteiligung am Index sicherte also im Mittel den „einen Prozentpunkt" – ohne diese konsequente Wahl für den Index hingegen können sich schlechte Börsenjahre nachteilig für die Rendite und damit den direkten Vergleich auswirken.

Indexpolicen in der Kritik: Intransparente Mogelpackung?

Versprechen aber Indexpolicen, was sie halten? Oder handelt es sich um eine Art Mogelpackung der Lebensversicherer, um Kunden einen gleichwertigen Ersatz für die „klassischen Policen“ vorzugaukeln und dennoch weniger Schutz anzubieten, wie "test.de" kritisiert? Die Meinungen hierzu gehen auseinander.

Ein wichtiger Kritikpunkt betrifft das Wegfallen der Garantien. Denn anders als bei „klassischen“ Policen sind die Bedingungen für die Kunden keineswegs sicher. Stattdessen werden jährlich die Rendite-Begrenzungen und ebenso die Zinsen aus der „sicheren Verzinsung“ neu berechnet.

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Die Krux an der Sache: Gerade sinkende Überschüsse im Niedrigzinsumfeld könnten hierbei zu immer schlechteren Konditionen führen. Durch die notwendigen Hebelgeschäfte des Konstrukts nämlich hängen auch Indexpolicen am Tropf erwirtschafteter Überschüsse aus dem Deckungsstock der Lebensversicherer und unterscheiden sich in dieser Abhängigkeit kaum von "klassischen Produkten". Weniger Kapital aus Überschüssen bedeutet aber für Indexpolicen: Options- und Hebelgeschäfte müssen gegenüber den Bankpartnern zu schlechteren Bedingungen abgewickelt werden. Durch Anpassung der Caps bzw. Obergrenzen könnten sich die Rendite-Aussichten für Kunden auf Dauer demnach verschlechtern, ebenso könnte die „garantierte Verzinsung“ durch jährliche Anpassung nach unten sinken. Da das Niedrigzinsumfeld bei Überschüssen Mageres erwarten lässt, sollte man sich von den Renditen der "indexgebundenen Rentenversicherung" also keine Wunder erhoffen.

Auf Dauer teure "Hebel"?

In welchem Maße die Renditechancen aber an Optionsgeschäfte gebunden sind, muss auch mit Blick auf die Börsen diskutiert werden … gerade in Krisenzeiten könnten Optionspreise und damit Absicherungsinstrumente an den Wertpapierbörsen teuer werden. Braucht es doch Bankpartner, die aufgrund optimistischer Aussichten auf gute Geschäfte die Risiken übernehmen. Je schlechter die Börsen aber dastehen, desto teurer wird die Absicherung der Preis- und Kursrisiken durch Optionsgeschäfte für Versicherer.

Dieses Risiko betrifft freilich nur die erwarteten Renditen. Denn positiv gegenüber diesem Einwand ist hervorzuheben: Die "Indexpolice" bietet aufgrund großer Anteile der Gelder im sicheren Deckungsstock der Lebensversicherer einen gewissen Schutz vor derartigen Verwerfungen ... so die "sicheren" Anleihen im Deckungsstock tatsächlich halten, was sich die Politik davon verspricht.

Intransparent mit hohen Kosten?

Zu den Kritikpunkten gehören aber auch "hohe Abschluss- und Verwaltungskosten". Leider machte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung zu diesem oft wunden Punkt bei Lebensversicherungspolicen (vorgebracht zum Beispiel durch die Seite "finanztip.de") keine Angaben. Kritik ganz anderer Art betrifft die Transparenz des Produkts und insbesondere die Transparenz der Garantiekosten. Denn schon die Optionsgeschäfte sind eine Wissenschaft für sich und sind für Laien kaum nachvollziehbar. Auch stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Kunden das komplexe Produkt wirklich durchschauen oder mit falschen Werbeversprechen angelockt werden. Denn wissen die Kunden um die "Hebel", mit denen die Versicherer an der Börse arbeiten?

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Eine Gerichts-Schlappe gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg kassierte in diesem Kontext die Allianz: Bestimmte Formulierungen darf der Versicherungsriese aus München nun nicht mehr verwenden, wenn er seine Fondsrente „Index Select“ auf der hauseigenen Webseite anpreist. Denn die Formulierungen würden irreführende Werbeaussagen enthalten. Eine der beanstandeten Aussagen betrifft den Kern des Produkts: das Versprechen, man habe mit der Police direkt an der Wertentwicklung des Index, am Eurostoxx 50, teil (der Versicherungsbote berichtete).

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