So empörte sich dieser Tage ein Makler aus Bochum über seinen KFZ-Versicherungspartner: „Meine Kundin soll >1000€ jährlich mehr bezahlen. Angeblich, weil sie ihre Kasko-Selbstbeteiligung von 300€ auf 150€ gesenkt hätte. Konnte ich nicht glauben, habe ich kontrolliert. Bekomme dann aus jedem Rechner ein anderes Ergebnis geliefert, jedoch keines auch nur ansatzweise in der von der ... (Versicherung) genannten Preisregion“.

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Je komplizierter das Risiko, um so mehr Vorsicht vor pauschalen Vergleichen

Natürlich ist es für Makler positiv, dass sich Vergleicher immer mehr auch an kompliziertere Risiken heranwagen und auch Sonderkonzepte abbilden. Auffällig ist das im Bereich der Gewerbeversicherung, wo es inzwischen mehrere Anbieter gibt, die die Komplexität durch Vereinfachung beherrschbar machen wollen. Soweit auch so gut, denn es gibt viele „einfach“ Gewerbe, die vergleichbar sind. Damit ist eine große Erleichterung für Makler im einfachen Gewerbegeschäft erreicht worden.

Je komplizierter und komplexer das Risiko aber wird, um so mehr sind die Kompetenz des Maklers und auch die Unterstützung durch einen Underwriter eines passenden Versicherers gefragt. Nicht zu vergessen die vielfach unterschätze Frage der Dokumentation, warum ein Deckungsschutz überprüft wurde, wie die Angebote am Markt analysiert und was dem Kunden dann empfohlen wurde.

Der Versicherungsbote berichtete dazu über den Fall einer Versicherungsmaklerin, der zeigt, dass allein eine gute Beratung nicht helfen muss. Ein Unternehmen beauftragte die Versicherungsmaklerin damit, für sich und die 15 Tochtergesellschaften die Risikoabdeckung und Prämienhöhe zu verbessern. Daraufhin empfahl die Versicherungsmaklerin einen umfassenden, alle Risiken abdeckenden Versicherungsschutz, den das Unternehmen aber aus Kostengründen ablehnte.

Die Versicherungsmaklerin beließ es dann dabei und handelte genau aus diesem Grund pflichtwidrig, wie Tobias Strübing, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, Berlin, in dem Artikel schildert. In der Folge kam es dann zu einem Brand in einer Produktionsstätte. Dafür, dass diese Produktionsstätte nicht gegen Brand versichert war, sah der BGH die Versicherungsmaklerin für verantwortlich.

Die Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin hat zur Auswahl von Vergleichern und auch dem Punkt der Kompatibilität zu den genutzten Maklerverwaltungsprogrammen eine neue Checkliste „Auswahl des passenden Vergleichsprogramms“ erstellt, die es Maklern erleichtern soll, dass für sie jeweils passende Vergleichsprogramm auszuwählen. Dabei geht es nicht um die Empfehlung bestimmter Softwareanbieter, sondern um die Auswahl nach übergreifenden Kriterien.

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Fazit: Vergleichsprogramme sind für Kunden und Makler eine wertvolle Unterstützung bei der Orientierung im Markt. Im Bewusstsein, dass Vergleiche nur durch mehr oder weniger Vereinfachung und Verallgemeinerung überhaupt funktionieren können, muss der nächste Schritt aber – zumindest für den Makler – ein Blick in die Tiefe der Tarifwelt gehen. Nur so bleibt man vor ungewünschten Überraschungen geschützt und der Makler entgeht dauerhaft mit so einer Arbeitsweise den damit verbundenen Haftungsfallen.

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