Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen.

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Nach dem die Zahl der Finanzanlagenvermittler in den ersten drei Quartalen 2018 wieder leicht angestiegen war, konnte der Wert auch im vierten Quartal zulegen. So ist die Zahl der zugelassenen Vermittler von Oktober bis Dezember von 37.852 auf 37.874 Personen angestiegen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.384 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von einem Jahr ist das ein Zuwachs von 468 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Januar 9.083 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 240 mehr.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar 2017 noch 6.320 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.115.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten nur wenig Bewegung. Hier sind 191 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn 2018 waren es noch 161 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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