Grundsicherung bitte aus Steuermitteln

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), eine „Grundrente“ einzuführen, äußerste sich Roßbach skeptisch. Der Vorschlag beinhaltet: Wer 35 Beitragsjahre vorweisen kann, soll ein Ruhestandsgeld von mindestens zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Die Grundrente soll jene belohnen, die zwar eine lange Zeit in die Rentenkasse einzahlten, jedoch nicht 45 volle Beitragsjahre auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens erreichten (der Versicherungsbote berichtete).

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Roßbach sieht aber eine solche Verknüpfung von Grundsicherung und Einzahlung in die Rentenkasse kritisch. Berücksichtige die Rentenversicherung doch vor allem, was eingezahlt wird. Grundsichernde Leistungen hingegen müssten „systemgerecht aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln“ erbracht werden. Ein Plädoyer für eine strengere Trennung von steuerfinanzierten Sozialleistungen gegenüber dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung ... und ein Plädoyer, sich für Sozialleistungen nicht bei der arg gebeutelten Rentenkasse zu bedienen.

Damit aber auch jene belohnt werden, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, hat Roßbach einen besonderen Vorschlag. So könne ein Freibetrag für die Rente hilfreich sein, den Rentnerinnen und Rentner auch dann behalten, wenn sie Grundsicherung beziehen. Ein solcher Freibetrag, der nicht oder nicht voll für die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird, existiert bereits für Riester-Renten: Ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich wird den Beziehern von Grundsicherung gewährt, die "riesterten", bei höheren Leistungen aus der Riester-Rente ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei.

Altersarmut "nehme man sehr ernst"

Auch zum Thema Altersarmut äußerte sich Roßbach. Man nehme das Thema sehr ernst. Zunächst aber sollte man sehen: Rund 97 Prozent aller über 65-Jährigen bräuchten momentan neben ihrer Rente keine staatliche Unterstützung. Auch dürfe man nicht automatisch bei jeder Person, die geringe Zahlungen aus der gesetzlichen Rente bezieht, ein Angewiesen-Sein auf Grundsicherung unterstellen. Denn viele Menschen mit kleiner Rente würden in einer Ehe oder Partnerschaft leben oder würden über zusätzliche Alterseinkünfte und Vermögen verfügen.

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Zwei Risikofaktoren für Altersarmut aber bedürfen laut DRV-Präsidentin besonderer Aufmerksamkeit. So wären hohe Wohnkosten einer der Hauptgründe, warum alte Menschen Grundsicherung beziehen müssen – ein Problem, das sich in Ballungsräumen noch verschärft. Deswegen schlägt Roßbach vor, über ein besonderes Wohngeld für diese Menschen nachzudenken. Ein weiteres Problem stellen die Erwerbsbiographien vieler geschiedener Frauen dar. Da früher der Mann oft Hauptverdiener war, sind geschiedene Frauen derzeit besonders von Altersarmut betroffen.

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