Gundula Roßbach, Chefin der Rentenversicherung. Bildquelle: DRVSeit Anfang der Woche beraten CDU, CSU und SPD in Berlin über eine mögliche Neuauflage der großen Koalition. Das nimmt nun Gundula Roßbach, Chefin der Deutschen Rentenversicherung (DRV), zum Anlass, vor einer deutlichen Mehrlast der gesetzlich Rentenversicherten zu warnen.

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Sollte ein milliardenschweres Rentenpaket beschlossen werden, so dass eine Solidarrente für Geringverdiener eingeführt und die Mütterrente ausgebaut werde, so dürfe das nicht einseitig zulasten der Beitragszahler finanziert werden, warnt Roßbach. Auch Steuermittel müssten hierfür verwendet werden.

Ausweitung der Mütterrente würde 8 Milliarden Euro kosten

Mit den Plänen für eine Solidarrente geht die SPD in die Sondierungsgespräche. Langjährig Versicherte in der Rentenversicherung sollen demnach eine Rente erhalten, die mindestens 10 Prozent über der Grundsicherung liegt.

Zugleich fordert die CSU, dass die Mütterrente weiter ausgebaut wird. Bisher erhalten Mütter, deren Kind vor 1992 geboren wurde, einen zusätzlichen Rentenpunkt angerechnet. Wurde das Kind später geboren, sind es sogar drei.

Geht es nach dem Willen der CSU, sollen künftig auch Mütter von drei Rentenpunkten profitieren, deren Kind vor 1992 das Licht der Welt erblickt hat: allein dieses Reformvorhaben würde jährlich zusätzlich acht Milliarden Euro verschlingen. Ein Rentenpunkt ist derzeit bei der Monatsrente im Westen 31,03 Euro und im Osten 29,69 Euro wert.

“Die Aussicht macht uns Sorgen“

Diese Pläne, allein aus den Beiträgen der gesetzlich Rentenversicherten finanziert, werde von der Rentenversicherung mit Skepsis gesehen, argumentiert nun Roßbach. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte die Juristin am Montag: „Die Aussicht macht uns Sorgen. Denn durch so ein Paket mit großer Streuwirkung würde unser finanzieller Spielraum extrem klein“. Die Politik müsse überlegen, wie sie die Belastungen für Rentner, Beitrags- und Steuerzahler über das Jahr 2030 hinaus am besten austariere, forderte sie.

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Ähnlich wie Roßbach äußerte sich auch die Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung. „Alle Mehrausgaben, die der Rentenversicherung durch die Finanzierung zusätzlicher Mütterrenten für Geburten vor 1992 (...) entstehen, müssen sach- und systemgerecht aus Steuermitteln finanziert werden“, heißt es in einem in der Nacht zum Dienstag verbreiteten Beschluss des obersten Beschlussgremiums der Rentenkasse, so berichtet dpa. Das gelte auch für andere gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

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