Versicherungsbote: Warum wird für junge Leute wie Studenten und Auszubildende häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten? Ist so ein Premiumschutz nicht viel zu teuer?

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Maximilian Beck: Unter Verbraucherschützern und Versicherungsexperten ist es unstrittig, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung die beste und umfangreichste Absicherung bietet. Andere Absicherungskonzepte bieten nur Teilabdeckungen an. Dieser elementare Schutz muss aber nicht teuer sein. Durch eine risikogerechte Kalkulation können auch Studenten und Azubis bezahlbare Preise geboten werden. Zusätzlich bieten ja auch viele Versicherer so genannte Einsteigertarife mit deutlich reduzierten Startbeiträgen bei vollem Versicherungsschutz. So schafft man die Voraussetzungen, dass sich junge Menschen den Schutz überhaupt erst leisten können.

Häufig wird die Frage diskutiert, wie Berufsunfähigkeit für Studenten und Auszubildende definiert wird. Wann tritt der Leistungsfall ein?

Maximilian Beck, Vorstand Lebensversicherung und Exklusivvertrieb Basler Versicherungen. Foto: BaslerDas ist eine sehr wichtige Fragestellung. Dabei geht es um Glaubwürdigkeit und letztendlich darum, wie die gemachten Leistungsversprechen eingelöst werden können und die Zielgruppen zuverlässig geschützt werden. Versicherer bieten ganz unterschiedliche Regelungen an. Werden in den Bedingungen keine eindeutigen oder sogar überhaupt keine Regelungen für Studenten und Auszubildende festgeschrieben, so kann dies im konkreten Leistungsfall zu Nachteilen führen.

Wenn zum Beispiel auf ein angestrebtes Berufsziel im Leistungsfall geprüft wird, können die Tätigkeiten nicht eindeutig bestimmt werden, sie lassen eine hohe Anzahl an Berufsbildern mit sehr verschiedenen Tätigkeitsbeschreibungen zu. Ein BWL-Student kann später sowohl als Unternehmensberater mit einer hohen Reisetätigkeit oder als Personalchef im Büro arbeiten. Und ein Versicherungskaufmann kann im Außen- oder Innendienst arbeiten. Wir sind der Meinung, Auszubildende und Studenten brauchen eine spezielle Absicherung mit klaren Regelungen in den Bedingungen. Es sollte beurteilt werden, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Student oder als Auszubildender in genau diesem Studium oder genau dieser Ausbildung fortgesetzt werden kann. Denn die Tätigkeiten als Auszubildender und Student können eindeutig beschrieben und somit konkret nachgeprüft werden. Und natürlich muss auf eine abstrakte Verweisung verzichtet werden.

Aber ein günstiger Preis und eindeutige Leistungsbeschreibungen können ja nicht alles sein, um erfolgreich in diesem Marktsegment zu wachsen?

Ja, es muss den Vertriebspartnern und Kunden immer etwas mehr geboten werden, als es die anderen machen. Das fängt mit einem erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterteam in der Risikoprüfung und Leistungsregulierung an, auf das sich Makler und Kunden verlassen können. Auch spezielle Gesundheitserklärungen, in denen nur das gefragt wird, was wirklich relevant ist, kommen gut an. Verbindliche Leistungsauslöser, wie Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein), gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder ein Arbeitsverbot aufgrund einer Infektion, versteht jeder. Und bei einer flexiblen Ausgestaltung der Leistungen über das 67. Lebensjahr hinaus hört es noch lange nicht auf.

Wie meinen Sie das mit der Flexibilität über das 67. Lebensjahr hinaus?

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Studenten und Azubis haben noch das gesamte Erwerbsleben vor sich, da kann vieles passieren. Natürlich sollten Optionen zur Erhöhung der Rente angeboten werden, wenn möglich auch ohne spezielle Anlässe. Aber was ist, wenn die Grenze zur Regelaltersrente erhöht wird? Dann entsteht eine Absicherungslücke. Auch für diesen Fall sollten die Absicherungskonzepte für junge Kunden eine Lösung bieten.

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