Kontrollen zur Weiterbildungspflicht: Stichproben möglich

Der Anmerkungsteil der Verordnung erwähnt: Zuständige Behörden können über Stichproben die Einhaltung der Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und -Berater kontrollieren. Bei gebundenen Vermittlern werden zudem die Versicherungsunternehmen besonders in die Pflicht genommen, eine Gewähr für die Qualifikation ihrer Vermittler zu übernehmen. Haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen werden durch ein Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gesondert zu Maßnahmen angehalten.

Anzeige

Zudem schreibt nun § 7 Absatz 3 der Verordnung fest: die zuständige Industrie- und Handelskammer kann von einem Gewerbetreibenden eine unentgeltliche schriftliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht anfordern. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung, kann die Industrie- und Handelskammer ihrem Verdacht prüfend nachgehen. Sollte der Aufgeforderte aber die Erklärung schuldig bleiben, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige