• "ein schwieriges ökonomisches Umfeld durch langanhaltende Niedrigzinsen
  • demographische Trends und kulturelle Umbrüche (zum Beispiel Digitalisierung, Langlebigkeitsrisiko)
  • ein abschwächendes Wachstum im Versicherungsmarkt in 2015
  • steigende Anforderungen zur Regulierung (Kapitalisierungsanforderungen durch Solvency II, Umsetzung Lebensversicherungsreformgesetz);
  • steigende Kundenanforderungen (hohe Preissensitivität, sinkende Loyalität)“

Jedoch: Warum sollen ausgerechnet die Betriebsrentner einen „Beitrag zur Stärkung und Zukunftssicherung des Unternehmens“ leisten, wie der Triester Versicherer fordert? Diese Frage stellten sich auch die Gerichte, nachdem erste Verfahren durch Betroffene angestrebt wurden. Und die Urteile geben den Betriebsrentnern, nicht jedoch der Generali Recht. So hätte der Konzern laut Urteil des Landesgerichts Rheinland-Pfalz nicht darstellen können, „warum andere Maßnahmen – als die Nichtanpassung der Betriebsrenten an die gesetzliche Rentenentwicklung – nicht ausreichen“, um die Finanzlage des Konzerns zu stabilisieren. Besonders wurde in diesem Urteil auf das Geschäftsergebnis verwiesen: „Das gilt erst recht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Beklagte im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss von € 236 Mio. und im Jahr 2015 einen Gewinn von 8,9 Mio. erzielt hat.“

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Der Verdacht: Spielt der italienische Konzern auf Zeit?

Dieses Urteil des Landesgerichts Rheinland-Pfalz lässt den Grundtenor anklingen, der sich durch mehrere Urteile zog, die bisher zu den Klagen gefällt wurden. Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte – stets musste die Generali eine Niederlage einstecken, ging stets in Berufung oder Revision. Auch Urteile vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gingen zwar zugunsten der klagenden Betriebsrentner aus. Aber die Generali bleibt unerbittlich und hofft auf zwei Urteile der Landesarbeitsgerichte Hamburg und Hessen, die aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wurden. Generali-Sprecher Dirk Brandt gegenüber der Morgenpost. „Die Verfahren gehen also weiter.“

Dass auch die Betriebsrentner nicht gegenüber dem Konzernriesen klein beigeben, zeigt die zunehmende Klagewelle: Einer der betroffenen Betriebsrentner, Klaus-Peter Kussmann, hat eine Selbsthilfegruppe gegründet. Er startete die Homepage „www.keinesorge.org“, überzeugte andere Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner vom Klageweg. Über 1000 Betroffene haben mittlerweile bereits gegen den Versicherungsriesen geklagt. Und doch könnte die Zeit für die Generali ticken: Tausend Klagen, das bedeutet zugleich, 4.000 Betroffene haben noch nicht geklagt. Und Ende diesen Jahres beginnt die Verjährung für Ansprüche, wie aus einem weiteren Bericht der Morgenpost zu entnehmen ist. Dass einige der Klagenden hochbetagt sind, lässt besonders bitter aufstoßen, wenn man der Generali unterstellen wollte, sie spiele auf Zeit.

Beschädigtes Vertrauen als Gefahr

Als im Mai diesen Jahres die Probleme vieler Pensionskassen aufgrund niedriger Zinsen und hoher Garantieversprechen offensichtlich wurden, appellierte Frank Grund, oberster Versicherungsaufseher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): die Kassen sollten „bei Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern", damit die Rentner "nicht weniger erhalten müssten“. Die Bitte zeigte wohl erste Wirkung, wie in der letzten Woche bekannt wurde (der Versicherungsbote berichtete).

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Die Generali jedoch sendet andere Signale: Selbst Betriebsrentner eines ehemaligen Tochterunternehmens können nicht mit den vertraglich garantierten Renditen rechnen, obwohl der Konzern derzeit mit seinen hohen Gewinnen wirbt (wie im Versicherungsboten nachzulesen). Dadurch könnte nicht nur das Vertrauen in die wichtige Säule der betrieblichen Altersvorsorge beschädigt werden. Der Konzern setzt möglicherweise ein weiteres wichtigstes Gut aufs Spiel: Seine Glaubwürdigkeit für den Versicherungsfall auch in anderen Geschäftssparten.

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