Wenn hübsche Rehlein am Wegesrand stehen, ist Vorsicht geboten. Das zeigt die aktuelle Schadenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Im vergangenen Jahr kam es rein rechnerisch täglich zu 750 Kollisionen mit einem Wildtier. In der Summe sind das rund 275.000 Unfälle im Jahr. Im Vergleich zu 2016 kletterte der Wert um 11.000 Unfälle und damit auf einen neuen Höchststand.

Gleichzeitig stieg auch der Schaden auf fast 744 Millionen Euro. 2016 waren es noch knapp 682 Millionen Euro. Das ist ein Zuwachs von neun Prozent. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Fall 2.700 Euro. 2016 lag der durchschnittlich geleistete Betrag noch bei 2.582 Euro pro Wildunfall.

Welche Versicherung zahlt, wenn es kracht?

Welche Versicherung leistet, wenn ein Tier vor das Auto läuft? Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben. Zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Wird der Unfall hingegen durch einen großen Vogel oder gar eine entlaufene Ziege verursacht, ist in der Regel eine Vollkasko-Police erforderlich. Jedoch kann man bei vielen Kfz-Teilkasko-Tarifen mittlerweile eine Vertragserweiterung vereinbart werden, durch die auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe abgedeckt sind. Hierfür müssen aber explizit Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren laut Vertrag vereinbart sein.

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Die Teilkasko zahlt auch, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und dabei der Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer dann nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall

  • Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Die Polizei benachrichtigen.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  • Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  • Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

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