Christian Waldheim: Generell gibt es keine Pflicht, seinen nicht zum Strassenverkehr zugelassenen Wohnwagen oder das Mobilheim zu versichern. Das kann sich allerdings dann ändern, wenn ich das Objekt auf öffentlichen Strassen bewege, oder aber auf einem Campingplatz dauerhaft abstellen möchte. Dann werden von den Betreibern vielfach Nachweise einer sogenannten „Standplatzhaftpflicht“ verlangt. Aufgrund unserer Erfahrungen haben wir daher bei der Konzeption dieses Produktes diesen Baustein gleich automatisch in die Police inkludiert. Stellt nun der Kunde oder der betreuende Makler fest, dass der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz bereits in der Privathaftpflicht des Kunden enthalten ist, kann die bei uns integrierte Haftpflicht per Opt-out-Modell auch abgewählt werden.

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Auch im Bereich der Hausratversicherung kann es durchaus sein, dass im Rahmen der Außenversicherung der im Wohnwagen oder dem Mobilheime vorhandene Hausrat, Wertgegenstände oder ähnliches, mitversichert ist. Da Außenversicherungen aber zeitlich oder summenmäßig oft begrenzt sind, ist die Hausratversicherung in unserer Police ein fester Bestandteil.

Wie viele Versicherungsverträge haben Sie für den Bereich Dauercamping bereits abgeschlossen? Naiv gefragt: Ist die Solidargemeinschaft groß genug - oder wird das mit anderen Sparten quersubventioniert?

Ihre Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Da es sich bei diesen Produkt um einen Mix aus vier Sparten handelt, bedarf es keiner Quersubventionierung. Da zudem die Sparten der Dauercampingpolice auch für alle anderen Tarife gilt, verfügen dieser Tarif über eine ausreichend große Solidargemeinschaft.

Ich könnte mir vorstellen, dass es schwierig ist, den Wert von Wohnwagen oder Mobilheimen und deren Einrichtung überhaupt einzuschätzen. Wie bestimmen Sie den Wert? Oder haben Sie hier pauschale Summen (ähnlich z.B. dem Unterversicherungsverzicht im Hausrat-Segment).

Sie haben Recht. Oftmals ist die Bestimmung der Werte nicht ganz einfach. Wir haben aber dafür eine Lösung in unseren Tarif implementiert, die einer möglichen Unterversicherung entgegenwirkt. So liegt der Versicherungspolice im Bereich Hausrat eine maximale Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro zugrunde, für den Bereich Wohngebäude gar eine Höchstentschädigungssumme von 60.000 Euro. Damit wirken wir eventuellen Streitigkeiten gezielt vor, wenngleich es den Kunden nicht davon entbindet, uns im Schadenfall auch entsprechende Kostennachweise zu liefern.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig

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