Versicherungsbote: Die Oberösterreichische Versicherung bietet einen sehr speziellen Tarif im Bereich Dauercamper für Wohnwagen und Mobilheime. Wie schätzen Sie den Markt für diese Produkte ein?

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Christian Waldheim: Mit mehr als 2.900 geöffneten Campingplätzen in Deutschland, die fast 220.000 Stellplätze anbieten, ist das Marktpotential sehr hoch. Die steigenden Zahlen von Campingurlaubern in den vergangenen Jahren bestätigen unsere Annahme, dass sich diese Form des Urlaubs auch weiterhin großer Beliebtheit erfreuen wird. Nicht umsonst ist der Campingtourismus ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Tourismuswirtschaft.

Die Police wendet sich an Menschen, die Alternativen zu „standardisierten“ Lebensformen suchen (auch Dauercamping). Die auf Mobilität setzen, Abenteuer etc. Muss man diese Zielgruppe anders ansprechen, um sie für Versicherungen zu begeistern?

Nein, denn vor allem Dauercamper sind Menschen, die im Allgemeinen nicht nur Ihre Parzelle besonders pflegen, sondern auch einen besonderen Bezug zu ihrem Wohnwagen oder Mobilheim haben. Einzig die gewählte Form des Urlaubs unterscheidet unsere Kunden von anderen, denn statt Strand, Hotel und Halbpension gibt es Wohnwagen, Gemeinschaftsduschen und Eigenverpflegung.

Wie schätzen Sie den Markt für Spezialversicherungen ein? Kritiker könnten einwenden: damit lassen sich auch unnütze Policen an die Frau bzw. den Mann bringen. Wo sehen Sie Potentiale?

Die Kritik, vor allem der Verbraucherschützer in Bezug auf die Einstufung von „unnützen“ und „nützlichen“ Policen, ist bekanntermaßen nicht neu. Sicherlich gibt es in der Versicherungswirtschaft Produkte, deren Sinn und Nutzen hinterfragt werden müssen. Für unsere Police aber kann ich den Einwand nicht gelten lassen, da unser Versicherungsschutz speziell auf die Bedürfnisse von Dauercampern zugeschnitten ist.

Können Sie erklären, wie die Dauercampingversicherung funktioniert? Wenn ich das richtig verstehe, enthält es Bausteine aus einer Hausrat-, Wohngebäude- und Grundstückshaftpflicht.

Richtig. Unser Tarif ist eine Kombination aus den Sparten Wohngebäude, Hausrat, Grundstückshaftpflicht und Glasversicherung. Variable Versicherungssummen gibt es nicht, da wir maximale Entschädigungsgrenzen für die einzelnen Sparten haben (Wohngebäude: 60.000 Euro, Hausrat: 10.000 Euro, Haftpflicht: Deckungssumme 3 Millionen Euro, Glasversicherung pauschal). Diese vier Sparten können nur gemeinsam abgeschlossen werden, da sie in einer Police gebündelt werden. Lediglich die Haftpflichtversicherung ist per Opt-Out Modell abwählbar, da diese sogenannte „Standplatzhaftpflicht“ bereits in vielen Privathaftpflichtversicherungen enthalten ist.

Der Trend, vor allem zu Mobilheimen, ist noch relativ jung und die Nachfrage nach speziellem Schutz steigt. Würde eine Standard-Hausrat- und Wohngebäudepolice auch greifen? Wozu braucht es einen speziellen Schutz?

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Nein, ein Standardschutz würde den Kunden in diesen Fällen nicht weiterhelfen. Zum einen hätten wir das Problem in der Hausratversicherung, dass der enthaltene Außenversicherungs-Baustein in der Regeln summen- oder zeitmäßig begrenzt ist. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung, also der Versicherung des Wohnwagens oder Mobilheims, bestünde bei Standardpolicen ein Problem hinsichtlich der nicht dauerhaften Nutzung. Auch bei der Glasversicherung gibt es ganz entscheidende Unterschiede. Während sich der Versicherungsschutz bei Standard-Glasversicherungen auf die Mobiliar- und Objektverglasungen bezieht, greift unser Versicherungsschutz viel weiter und sichert ebenso fertig eingesetzte oder montierte Scheiben ebenso im Rahmen des Versicherungsschutzes ab, etwa Platten und Wohnwagenluken aus Kunststoff.

...der Wert eines Wohnmobils ist oft nicht leicht bestimmbar

Versicherungsbote: Gibt es Versicherungspflichten, die Besitzer von Wohnwagen oder Mobilheimen beachten müssen? Brauchen sie zum Beispiel Haftpflicht? Was muss man (mit Blick auf Versicherung) überhaupt beachten, wenn man auf einem Campingplatz oder im Wohnwagen lebt?

Christian Waldheim: Generell gibt es keine Pflicht, seinen nicht zum Strassenverkehr zugelassenen Wohnwagen oder das Mobilheim zu versichern. Das kann sich allerdings dann ändern, wenn ich das Objekt auf öffentlichen Strassen bewege, oder aber auf einem Campingplatz dauerhaft abstellen möchte. Dann werden von den Betreibern vielfach Nachweise einer sogenannten „Standplatzhaftpflicht“ verlangt. Aufgrund unserer Erfahrungen haben wir daher bei der Konzeption dieses Produktes diesen Baustein gleich automatisch in die Police inkludiert. Stellt nun der Kunde oder der betreuende Makler fest, dass der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz bereits in der Privathaftpflicht des Kunden enthalten ist, kann die bei uns integrierte Haftpflicht per Opt-out-Modell auch abgewählt werden.

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Auch im Bereich der Hausratversicherung kann es durchaus sein, dass im Rahmen der Außenversicherung der im Wohnwagen oder dem Mobilheime vorhandene Hausrat, Wertgegenstände oder ähnliches, mitversichert ist. Da Außenversicherungen aber zeitlich oder summenmäßig oft begrenzt sind, ist die Hausratversicherung in unserer Police ein fester Bestandteil.

Wie viele Versicherungsverträge haben Sie für den Bereich Dauercamping bereits abgeschlossen? Naiv gefragt: Ist die Solidargemeinschaft groß genug - oder wird das mit anderen Sparten quersubventioniert?

Ihre Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Da es sich bei diesen Produkt um einen Mix aus vier Sparten handelt, bedarf es keiner Quersubventionierung. Da zudem die Sparten der Dauercampingpolice auch für alle anderen Tarife gilt, verfügen dieser Tarif über eine ausreichend große Solidargemeinschaft.

Ich könnte mir vorstellen, dass es schwierig ist, den Wert von Wohnwagen oder Mobilheimen und deren Einrichtung überhaupt einzuschätzen. Wie bestimmen Sie den Wert? Oder haben Sie hier pauschale Summen (ähnlich z.B. dem Unterversicherungsverzicht im Hausrat-Segment).

Sie haben Recht. Oftmals ist die Bestimmung der Werte nicht ganz einfach. Wir haben aber dafür eine Lösung in unseren Tarif implementiert, die einer möglichen Unterversicherung entgegenwirkt. So liegt der Versicherungspolice im Bereich Hausrat eine maximale Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro zugrunde, für den Bereich Wohngebäude gar eine Höchstentschädigungssumme von 60.000 Euro. Damit wirken wir eventuellen Streitigkeiten gezielt vor, wenngleich es den Kunden nicht davon entbindet, uns im Schadenfall auch entsprechende Kostennachweise zu liefern.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig

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