Auch die Sparkassen kommen wegen den anhaltenden niedrigen Zinsen zunehmend unter Druck. Deshalb hatten viele regionale Sparkassen eine spezielle Sparform auf den Index gestellt. Das sogenannte Prämiensparen war durchaus beliebt. Die Sparverträge waren bereits Mitte der 90er Jahre beworben worden, zu einer Zeit, als der Zins noch reichlich sprudelte. Die Idee: wer 15 Jahre lang regelmäßig spart, kann sich über eine immer höhere Prämie freuen, die schließlich bis zu 50 Prozent der Jahressparrate ausmacht. Doch im Niedrigzins haben die Sparkassen Probleme, ihre damaligen Versprechen zu erwirtschaften. Folglich will sie sich von den alten Zinsversprechen befreien.

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Nach dem unter anderem die Sparkassen Leipzig, Meißen und Bautzen die unbefristeten Sparverträge „PrämienSparen flexibel“ gekündigt hatten, zieht nun auch die Sparkasse Mansfeld-Südharz nach. Knapp 1.900 Verträge seien zum 30. September gekündigt worden. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung". Betroffen seien alle Verträge, die seit 15 Jahren bespart und laut Vertrag keine befristete Laufzeit vorsehen.

Sparverträge hingegen, die in den Jahren 1994 bis Frühjahr 2016 abgeschlossen wurden und eine Mindestlaufzeit von 15 bis 25 Jahren vorsehen, würden nicht gekündigt. Diese Kunden würden die vollen Prämienzahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten. Den betroffenen Kunden würden nun alternative Produkte angeboten. So könnten Betroffene etwa ein Tagesgeldkonto zu Sonderkonditionen erhalten. Damit seien über ein Jahr Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent garantiert.

Dürfen die Verträge von „PrämienSparen flexibel“ nach 16 Jahren einfach gekündigt werden, obwohl sie keine feste Mindestlaufzeit im Vertrag vorsahen? Die Anwaltskanzlei Stolpe aus Leipzig hatte die Situation bei Kündigungen der Leipziger Sparkasse anders eingeschätzt.

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Zwar habe die Sparkasse in ihren Verträgen tatsächlich keine feste Vertragslaufzeit genannt. Aber das Institut habe in den damaligen Werbe-Prospekten Modell-Rechnungen aufgezeigt, die eine Laufzeit von 25 Jahren und länger vorsahen. Damit werde eine entsprechend lange Laufzeit Vertragsbestandteil, erklärte die Anwaltskanzlei auf Anfrage des Versicherungsboten. Nach Einschätzung der Rechtsanwälte sind die Kündigungen rechtswidrig. Ob diese These auch für die Verträge der Sparkasse Mansfeld-Südharz gelte, ist unklar. Dazu müssten erst die konkreten Verträge geprüft werden.

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