Bereits 2015 hatte der britische Versicherer Standard Life eine freiere Gestaltung der Vergütung in einem Produkt eingeführt. Seither können Vermittler bei der fondsgebundenen Renten-Police „ParkAllee“ zwischen der Abschlusscourtage, einer reduzierter Courtage bei höherer laufender Vergütung und der reinen Honorarberatung wählen.

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Nun vermeldet der Versicherer die Einführung eines neuen Tarifs. Dieser solle eine relativ frei verhandelbare Abschluss- und Folgevergütung enthalten. Dadurch sollen Vermittler und Kunden gemeinsam über die Höhe der Vergütung entscheiden können. Der sogenannte Tarif V könne bei den fondsgebundenen Einmalbeitrags-Produkten "WeitBlick" und "ParkAllee" eingesetzt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Dabei hat der Versicherer aber gewisse Grenzen gesetzt. So dürfe die Abschlussvergütung nur zwischen null und vier Prozent des gezahlten Einmalbeitrages liegen. Die Bandbreite für die Folgecourtage liege zwischen null bis einem Prozent des Fondswertes.

Beide Größen könnten in 0,1-Prozentpunkt-Schritten vereinbart werden. Allerdings müsse mindestens einer der beiden Werte größer als Null sein. Ebenso sei eine Höchstgrenze vorgesehen. Demnach dürfe die Abschlusscourtage plus achtfacher Folgecourtage den Wert von acht Prozent nicht überschreiten. Wichtig für den Vermittler ist dabei, dass die Umsatzsteuerfreiheit bestehen bleibt. Schließlich handele es sich bei dem neuen Tarif um einen Courtage-Tarif.

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„In Großbritannien haben wir mit der Wahlfreiheit bei diesen Tarifen, die dort‚customer agreed remuneration‘ heißen, sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagt Christian Nuschele, Leiter des Vertriebs von Standard Life Deutschland und Österreich. Der neue Tarif war daraufhin über mehrere Monate in Deutschland getestet worden. Dabei habe der Versicherer eine entsprechende Nachfrage bei deutschen Vermittlern gesehen.

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