Pflegebedürftige müssen sich darauf einstellen, dass die Eigenanteile für stationäre Pflege stark steigen. Ein Betroffener mit Pflegegrad II müsse mit 500 Euro Mehrkosten im Monat rechnen, warnt demnach der BIVA-Pflegeschutzbund. Es könnten „nun innerhalb kurzer Zeit mehrere Erhöhungen anfallen“. Dies gehe aus Stellungnahmen für eine heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hervor, so berichtet die „Bild“-Zeitung am Montag.

Anzeige

Mehr als 31.000 Euro aus eigener Tasche

Beantragt hat die heutige Anhörung die Linke-Fraktion im Bundestag, so berichtet das Boulevardblatt weiter. Die Partei fordert demnach, dass Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen stärker entlastet werden. Und tatsächlich zeigen Zahlen von Verbänden, dass die Heimbewohner immer stärker zur Kasse gebeten werden.

Demnach hat der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) errechnet: Heute zahlen Betroffene vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod 31.131 Euro aus der eigenen Tasche, wenn sie in ein Pflegeheim müssen.

Auf den Monat heruntergerechnet bedeutet das: Bei vollstationärer Pflege werden im Schnitt 1.751 Euro Eigenanteil fällig. Das seien 60 Euro mehr als noch 2017. Dabei differenzieren die Kosten nach Bundesland stark. In Sachsen müssen die Betroffenen im Schnitt 1.170 Euro zuschießen. In Nordrhein-Westfalen zahlen sie mit 2263 Euro im Monat fast 1.100 Euro mehr Eigenanteil.

Jeder sechste Pflegebedürftige ist ein Sozialfall

Viele Pflegebedürftige können diese Kosten nicht selbst stemmen. 2016 erhielten bereits 347 000 Alte „Hilfe zur Pflege“, so berichtet die „Bild“ unter Berufung auf die Bundesregierung. Mit anderen Worten: Jeder sechste Pflegebedürftige wird zum Sozialfall.

Hintergrund ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Art Teilkasko darstellt: Sie deckt nicht alle Pflegekosten ab. Die Pflegebedürftigen müssen einen Eigenanteil tragen, um ihre Pflege zu finanzieren. Reicht weder das eigene Einkommen aus noch das Einkommen unterhaltspflichtiger Angehöriger, springen die Sozialämter mit der sogenannten Hilfe zur Pflege ein. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt (§§ 61 ff. SGB XII).

Sofortprogramm für bessere Pflege

Der Grund für die Teuerungen: Die Experten rechnen damit, dass Verbesserungen in der Pflege von den Patienten selbst finanziert werden müssen. Unter anderem soll mehr Personal eingestellt und besser bezahlt werden. Das Bundesregierung will mit einem Sofortprogramm mehr Pflegekräfte einstellen.

Anzeige

Dem entgegen betone das Bundesgesundheitsministerium, dass durch die geplante Aufstockung der Pflegestellen um 13.000 Stellen keine neuen Kosten für die Patienten entstünden. Laut Eckpunktepapier sollen die Kostenträger jede Pflegestelle voll refinanzieren. Die wichtigsten Kostenträger sind die zuständigen Pflege- und Krankenkassen.

Anzeige