Es war erst vor wenigen Wochen, da musste die Allianz mit ihrer Index-Rentenversicherung „Index Select“ eine bittere Schlappe vor dem Landgericht München einstecken. Die Richter bestätigten, dass die Aussage des Versicherers irreführend sei, der Kunde partizipiere direkt an der Wertentwicklung des Aktienindex Eurostoxx 50. Bei dieser Index-Rente wird dem Sparer versprochen, dass er von bestimmten Garantien profitiert: in der Regel der Erhalt der eingezahlten Beiträge. Zugleich soll er an den derzeit guten Renditechancen am Aktienmarkt teilhaben.

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Aber die Beteiligung an Börsen-Indizes ist nur sehr eingeschränkt möglich, wie das Urteil der Münchener Richter zu „Index Select“ bestätigt. Erstens würden bei dem Rentenvertrag die Beiträge der Kunden mehrheitlich in festverzinsliche Anleihen gesteckt, die im aktuellen Niedrigzins kaum was abwerfen, nur die Überschüsse partizipieren am Index. Doch selbst das ist nicht ganz korrekt:

Ein Deckel begrenzt die Gewinnbeteiligung stark, wenn sich der Eurostoxx 50 positiv entwickelt. Dieser Deckel wird auch „Cap“ genannt. Er wird jährlich nach einem sehr komplexen Verfahren festgelegt und kann dazu führen, dass der Kunde selbst dann Nullrunden akzeptieren muss, wenn der Index deutlich wächst. Auch sind weitere Faktoren für die mögliche Rendite ausschlaggebend. So bezieht sich der Cap zum Beispiel nur auf den Sparbetrag der Beiträge - abzüglich Kosten (der Versicherungsbote berichtete).

Deshalb darf die Allianz nun bestimmte Werbeversprechen auf ihrer Webseite nicht mehr verwenden, so bestätigte das Landgericht München. Ein Image-GAU: Viele Medien griffen das Urteil auf, unter anderem FAZ und Spiegel Online. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die das Produkt als intransparent geißelt.

Index Select als beste Indexpolice ausgezeichnet

Doch nun kann sich die Allianz erneut mit einem Testsieger-Siegel schmücken. Denn „Index Select“ wurde vom Analysehaus „Morgen & Morgen“ und der Zeitung „Euro“ zur besten Indexpolice auf dem deutschen Markt gewählt. Wobei der Erfolg auch hier ein wenig relativiert werden muss.

Ganze vier Gesellschaften flossen in die Indexpolice-Wertung ein. Neun Gesellschaften wurden mit ihren Produkten nicht berücksichtigt, weil sie unvollständige Informationen lieferten. Und andere erfüllten die Mindestanforderungen nicht: etwa eine Beitragsrückgewähr bei Todesfallschutz. So reichten der Allianz 68 von 100 möglichen Punkten aus, um das Podest als Siegerin im aktuellen Index-Renten-Ranking zu besteigen. (Hier geht es zum Magazinbericht).

Untersucht wurde im Ranking:

  • die Kundenfreundlichkeit der Vertragsbedingungen, die zu 40 Prozent in die Gesamtnote einfloss: zum Beispiel, ob die Rechnungsgrundlagen für die Beitragsdynamik nachvollziehbar sind und ob der Rentenfaktor garantiert ist.
  • Gar zu 50 Prozent gewichtet wurde die Performance der Tarife: zum Beispiel anhand der Gesamtkostenquote, also der Wertentwicklung nach Abzug der Abschluss-, Vertriebs- und anderen Kosten. Aber auch anhand Größen wie den garantierten Rentenfaktoren und der maximal möglichen Verzinsung.
  • Dritter Wertungsbereich war die Index-Transparenz (10 Prozent der Gesamtnote). Hier wurde bewertet, ob aus unabhängigen Quellen gut nachvollziehbar ist, wie sich der Index zusammensetzt und gewichtet.

Am Ende konnte sich die Allianz mit „IndexSelect“ durchsetzen. Auf dem zweiten Rang landet der Volkswohl Bund mit seinem Tarif „Klassik modern“ und 63 von 100 möglichen Punkten. Die Axa wird mit „RelaxRente Classic“ dritte, erzielt aber nicht einmal die Hälfte aller möglichen Punkte - 43 an der Zahl.

“Performance“ besonders stark gewichtet

Im Heft-Artikel des Euro-Magazins verweisen die Tester auf die teils deutlichen Unterschiede bei den Policen. Mit der Indexrente „Klassik modern“ des Volkswohl Bundes sei zum Beispiel unter bestimmten Rahmenbedingungen und bei zwölf Jahren Laufzeit knapp ein Drittel mehr zu erwarten als bei der "DAX-Rente" der Nürnberger. Bei 30 Jahren Laufzeit betrage das Plus sogar fast 100 Prozent. Eine gute Police könne am Ende fast das Doppelte einbringen - deshalb sei auch der Punkt „Performance“ mit 50 Prozent im Ranking besonders stark gewichtet worden.

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Apropos Performance: Derzeit sind mehrere Rechtsstreite vor deutschen Gerichten anhängig, in denen es um die Frage geht, ob die Versicherer ihre Rentenfaktoren zum Nachteil der Kunden nach unten korrigieren dürfen. Das ist jener Faktor, mit dem die Versicherungen zu Rentenbeginn das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umrechnen. In die Schlagzeilen geriet dabei zum Jahresanfang 2017 auch die Allianz. Sie hatte bei „Index Select“-Verträgen den internen Rechnungszins von 2,75 oder 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt, wodurch die Renten schrumpften. Betroffen sind mehr als 700.000 Kunden, die in den Jahren zwischen 2001 und 2011 einen Vertrag beim Marktführer abgeschlossen haben (der Versicherungsbote berichtete).

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