Wenn der eigene Namen in der Verkehrssünderkartei in Flensburg aufgeführt ist, kann sich die Kfz-Versicherungen bei manchen Gesellschaften verteuern. Das zeigen aktuelle Modellrechnungen des Onlineportals Verivox. Der Aufpreis könne sich auf 23 Prozent der Jahresprämie summieren, berichtet das Portal.

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Konkret haben die Tester drei Modellfälle mit und ohne Vollkasko durchgerechnet und geschaut, wie sich Punkte in Flensburg auf die Prämie auswirken. Die Mehrkosten für einen VW Golf 1.4 können demnach für einen jungen Fahrer bis zu 180 Euro im Jahr betragen, für einen Rentner bis zu 100 Euro, wenn der Versicherungsnehmer bereits als Verkehrssünder auffiel.

Allerdings ist es längst noch nicht die Regel, dass Versicherer Verkehrssünder sanktionieren. Bei lediglich drei von 60 untersuchten Versicherern gab es demnach einen Aufschlag: der Axa, HDI und dem Direktversicherer Admiral Direkt. Die anderen Anbieter berechnen kein entsprechendes Prämienplus.

Der Marktführer HUK-Coburg, aktuell nicht bei Verivox gelistet, verzichtet ebenfalls auf Prämienaufschläge. "Punkte in Flensburg haben derzeit keinen Einfluss auf die Prämie bei allen Gesellschaften der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, es gibt dazu auch keine Überlegungen bei uns im Haus. Völlig ausschließen wollen wir das allerdings nicht", berichtet ein Konzernsprecher dem Versicherungsboten. Die Franken haben derzeit circa 11,6 Millionen Fahrzeuge versichert.

Angaben sind freiwillig

Dass bisher wenige Versicherer Verkehrssünder mit Prämienaufschlägen „bestrafen“, hat aber auch einen praktischen Grund. Die Gesellschaften haben gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Verkehrssünder-Datei. Und so sind sie auf die Ehrlichkeit der Fahrzeughalter angewiesen, wenn sie den Punktestand in Flensburg bei der Prämie berücksichtigen wollen.

Dennoch fragen immer mehr Versicherer die Punktzahl in Flensburg ab, wenn ein Fahrer sein Fahrzeug versichern will. Hier sollten Autofahrer auch dann ehrlich sein, wenn der Versicherer die Daten nicht für die Prämienberechnung mündet. Falsche Angaben können in Vertragsstrafen münden.

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Bezüglich dieser Antragsfragen stehen potentielle Versicherungsnehmer vor einem Problem. Einerseits sollte man derartige Fragen im Antrag immer korrekt beantworten: So steht im Leistungsfall der Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn man vorsätzlich falsche Angaben machte. Andererseits dürfen die Versicherer gar nicht auf Daten zugreifen, die beim Fahreignungsregister in Flensburg hinterlegt sind. Eine Auskunft wäre nach § 4 des Bundendatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig, berichtet die Webseite anwalt.de.

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