Ein Finanzanlagenvermittler wurde vom Landgericht Augsburg wegen mangelhafter Beratung zu Schadenersatz verurteilt. Er muss einer Anlegerin die komplette Anlagesumme inklusive Agio erstatten, nachdem er das Anlageprodukt GarantieHebelPlan 08 vermittelt hatte. Das berichten übereinstimmend das Webportal fundresearch.de sowie die Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Ein Aktenzeichen wird nicht genannt - der Versicherungsbote hat bei Gericht angefragt.

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BaFin stellte fest, dass das Produkt nicht hätte vertrieben werden dürfen

Beim GarantieHebelPlan 08 handelt es sich um einen Hebelfonds der CIS Deutschland AG, die zumeist über die Vertriebsfirma CarpeDiem vertrieben wurde. Sowohl dem Produktgeber als auch Finanzvertrieb stand Daniel Shahin vor, ein charismatischer Finanzguru mit allerdings zweifelhaften und aggressiven Geschäftsmethoden. Shahin behauptet, kein Geld mehr zu haben, und flüchtete nach London, wo er Privatinsolvenz beantragte.

Mehrfach warnte der Verbraucherschutz vor den hochriskanten Anlagen, unter anderem seit 2007 die Zeitschrift „Finanztest“ sowie die ZDF-Sendung WISO. So rieten die beteiligten Vermittler oft ihren Kundinnen und Kunden, langjährige Lebens- und Rentenversicherungen zu kündigen, da diese „eh nichts bringen“. Stattdessen sollten sie das Geld in einen sogenannten Blindpool-Fonds stecken, der zweistellige Renditen verspreche.

Ein doppelt riskantes Modell: CIS nahm für das investierte Geld der Anleger einen Kredit auf, der dann in geschlossene Fonds mit Totalverlustrisiko floss. So drohte nicht nur ein Ausfall, wenn sich die Fonds schlecht entwickelten - auch die Kredite mussten weiterhin bedient werden. „Blindpool“ heißt das Modell, weil die Anleger keine Kontrolle hatten, in welche Anlagen ihr Geld gesteckt wurde.

Beim GarantieHebelPlan 08, ein geschlossener Fonds, der -wie der Name verrät- im Jahr 2008 aufgesetzt wurde, sei das Geld der Anleger in Geschäfte mit britischen Lebensversicherungen geflossen, berichtet fundresearch.de. Über Hebelgeschäfte sollte eine Ertragsleistung mit einer Leverage von bis zu 300 Prozent erreicht werden. Der Fonds sei unter anderem bei Verkaufsveranstaltungen in Hotels sowie über Verkaufsprospekte beworben wurden.

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Doch trotz Warnung konnte CIS mit den Hebelplänen dreistellige Millionenbeträge bei Kleinanlegern einsammeln. Das böse Erwachen kam spätestens im Oktober 2015. Da bestätigte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die CIS ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieb und ordnete die Abwicklung der Fonds an. Die Gesellschaften besaßen nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Behörde setzte Rechtsanwalt Georg Bernau als Abwickler für die Investmenthäuser ein.

Fehler im Prospekt und Möglichkeit des Totalverlustes verschwiegen

Im aktuellen Rechtsstreit hat nun eine Anlegerin geklagt, die sich von ihrem Finanzanlagenvermittler getäuscht sah. Im Jahr 2010 hatte sie den Fonds gezeichnet. Das Landgericht Augsburg gab ihr Recht und verpflichtete den Vermittler zu Schadenersatz. Zum einen sei die Frau nicht über das Totalverlustrisiko der Geldanlage aufgeklärt worden. Zum anderen hätte das Verkaufsprospekt falsche Angaben enthalten.

So habe der Auskunftsvertrag, der zwischen Klägerin und Vermittler zustande kam, den Vermittler nach ständiger Rechtsprechung zu "richtiger und vollständiger Aufklärung zu Risiken und Chancen des Produktes" verpflichtet. Dem sei der Vermittler nicht nachgekommen. Unter anderem habe er verschwiegen, dass die Gesellschafterstruktur der Fondsgesellschaft undurchsichtig sei und Daniel Shahin als alleiniger Aktionär der CIS in Erscheinung trat.

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Falsche Angaben hätten sich im Verkaufsprospekt darüber hinaus zu einem Mann namens Thomas Heinzinger befunden. Heinzinger war ebenfalls Gesellschafter der CIS und hob 2013 die Edelweiss Management GmbH aus der Taufe, die als haftende Gesellschafterin die Abwicklung des GarantieHebelPlans 08 übernehmen sollte, nachdem dieser bereits in Schieflage geraten war. Im Prospekt sei Heinziger als Immobilienexperte vorgestellt worden, war aber lediglich kurze Zeit als Makler tätig, schreibt fundresearch.de.

Für die Anlegerin ist das Urteil ein Triumph. Denn während bei der CIS Deutschland kaum noch was zu holen sein dürfte, steht die Gewerbehaftpflicht des Finanzanlagenvermittlers ein, wenn er falsch beriet. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zahlreiche andere Klagen stehen vor Gericht gegen die Beteiligten an. Unter anderem hat Rechtsanwalt Georg Bernau als Abwickler des Fonds zivilrechtliche Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen gestellt.

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