So habe der Auskunftsvertrag, der zwischen Klägerin und Vermittler zustande kam, den Vermittler nach ständiger Rechtsprechung zu "richtiger und vollständiger Aufklärung zu Risiken und Chancen des Produktes" verpflichtet. Dem sei der Vermittler nicht nachgekommen. Unter anderem habe er verschwiegen, dass die Gesellschafterstruktur der Fondsgesellschaft undurchsichtig sei und Daniel Shahin als alleiniger Aktionär der CIS in Erscheinung trat.

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Falsche Angaben hätten sich im Verkaufsprospekt darüber hinaus zu einem Mann namens Thomas Heinzinger befunden. Heinzinger war ebenfalls Gesellschafter der CIS und hob 2013 die Edelweiss Management GmbH aus der Taufe, die als haftende Gesellschafterin die Abwicklung des GarantieHebelPlans 08 übernehmen sollte, nachdem dieser bereits in Schieflage geraten war. Im Prospekt sei Heinziger als Immobilienexperte vorgestellt worden, war aber lediglich kurze Zeit als Makler tätig, schreibt fundresearch.de.

Für die Anlegerin ist das Urteil ein Triumph. Denn während bei der CIS Deutschland kaum noch was zu holen sein dürfte, steht die Gewerbehaftpflicht des Finanzanlagenvermittlers ein, wenn er falsch beriet. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zahlreiche andere Klagen stehen vor Gericht gegen die Beteiligten an. Unter anderem hat Rechtsanwalt Georg Bernau als Abwickler des Fonds zivilrechtliche Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen gestellt.

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