Bei dieser Rechnung gilt es aber zu bedenken, dass die Gewinnabführung nicht der wichtigste Grund ist, weshalb der Kundentopf immer kleiner wird. Die Versicherer sind auch gezwungen, seit 2011 einen zusätzlichen Kapitalpuffer anzusparen, um in Zeiten niedriger Zinsen auch langfristig die Garantien aus hochverzinsten Altverträgen bedienen zu können: die sogenannte Zinszusatzreserve. Mit welchen Geldern diese Rückstellungen gefüttert werden müssen, darauf haben die Versicherer keinen Einfluss, es ist ihnen durch den Gesetzgeber nach einem bestimmten Rechnungsverfahren vorgeschrieben. Sie ächzen selbst unter der hohen Last.

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Allein die Zinszusatzreserve drückte den Rohüberschuss der Lebensversicherer im Jahr 2016 von 22,7 Milliarden Euro auf 10,4 Milliarden Euro. Es handelt sich hierbei aber keineswegs um Geld, das an Aktionäre ausgeschüttet wird, im Gegenteil. Der Topf soll auch sicherstellen, dass die Beteiligung von Kunden, die sich jetzt erstmals ihre Leben-Police auszahlen lassen, nicht zu Lasten späterer Sparer geht, denen dann die Gelder fehlen. Schließlich haben die Versicherer im Niedrigzins auch immer mehr Probleme, die Kundenbeiträge gewinnbringend anzulegen. Von 2010 bis 2016 haben die Versicherer rund 44,1 Milliarden an Reserve angespart.

"Abgeführte Gewinne stärken Eigenkapital"

Den Vorwurf, die Lebensversicherer prellen ihre Kunden, will der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) folglich nicht auf sich sitzen lassen. „Herr Schick liegt falsch mit seiner Aussage, dass die Niedrigzinsphase „voll zu Lasten der Versicherten“ gehe und die Versicherer ihre Gewinne „wie eh und je“ einstrichen“, positioniert sich ein Sprecher gegenüber dem Versicherungsboten.

So sei auch die geäußerte Kritik an den Gewinnabführungsverträgen unbegründet. Denn ein großer Teil der abgeführten Gewinne fließe als Eigenkapital zurück in die Lebensversicherern und stärke damit die Risikotragfähigkeit der Unternehmen. "Zwischen 2011 und 2016 haben die Lebensversicherer rund 3,7 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapital aufgebaut. Die Kunden profitieren davon unmittelbar – ihre Leistungsansprüche sind in einem unverändert herausfordernden Niedrigzinsumfeld dauerhaft gesichert", so der GDV-Sprecher.

"Richtig ist: Die Lasten des Niedrigzinsumfeldes werden fair zwischen Versicherten und Versicherern geteilt", so der GDV-Sprecher. Er rechnet vor: "Mit dem für die Versicherten erwirtschafteten Garantiezins, dem Rohüberschuss und der Zinszusatzreserve haben die Versicherer im Zeitraum 2011 bis 2016 rund 256 Milliarden Euro erwirtschaftet. Davon gingen 96,3 Prozent an die Versicherten (rund 246 Milliarden Euro) und nur 3,7 Prozent an die Unternehmen (9,5 Milliarden Euro)."

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Die Versicherer müssen nun fürchten, dass der Gesetzgeber eingreift, sollten sie es mit den Gewinnabführungsverträgen übertreiben. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt demnach zu dem Schluss, dass ein solcher Eingriff verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn es gelte, "Defizite bei der Sicherung der Versichertenansprüche zu beheben".

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