Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie startet wohl ein halbes Jahr später als geplant. Demnach plane die EU-Kommission, einen Vorschlag des EU-Parlamentes und der Mitgliedsstaaten anzunehmen und das Inkrafttreten der IDD-Richtlinie vom 23. Februar auf den 1. Oktober 2018 zu verlegen: ein entsprechender Kommissionsbeschluss liegt bereits vor. Das berichtet das Branchenmagazin „Fonds professionell“ am Mittwoch. Für die Verschiebung sei jedoch ein neuer Gesetzesvorschlag der Kommission notwendig, der auch vom EU-Parlament und dem Ministerrat angenommen werden müsse.

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Mehr Zeit für die Versicherer

Für die Versicherer bedeutet ein späterer Start vor allem: Durchatmen. Denn noch haben nicht alle Gesellschaften es geschafft, die entsprechenden Regeln in die Praxis zu übersetzen. Zwar müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie weiterhin bis zum 23. Februar umsetzen. Den Versicherern bleibe nun aber mehr Zeit, die neuen Regeln zu implementieren.

Neue Versicherungsvermittlungsverordnung noch nicht fertig

Unter anderem hatte der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments es für unrealistisch gehalten, dass alle Punkte der IDD-Richtlinie rechtzeitig in Kraft treten können, und es empfohlen, den Start nach hinten zu verschieben. So muss etwa auch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) entsprechend abgeändert werden – hier hat das Bundeswirtschaftsministerium erst im Oktober einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen können (der Versicherungsbote berichtete).

Die Verordnung regelt die genauen Details, was Vermittler konkret in der Praxis umsetzen müssen – etwa, wie viel Weiterbildungen sie zu besuchen haben und welche Infos die Erstinformation enthalten muss, die Vermittler an ihre Kunden ausgeben. Hier besteht die Gefahr, dass die Verordnung nicht rechtzeitig fertig wird – und von den Versicherern und Industrie- und Handelskammern nicht rechtzeitig geprüft werden kann.

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„Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist – wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23.02.2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen. Das hat so zu Recht auch der Ausschuss erkannt und moniert“, hatte hierzu Rechtsanwalt Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) erklärt.