Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wird nach hinten verschoben. So soll die Anwendbarkeit der IDD auf den 1. Oktober 2018 gelegt werden. Das hat die EU-Kommission beschlossen. Dennoch werde das bereits verabschiedete deutsche IDD-Umsetzungsgesetz bereits im Februar 2018 in Kraft treten.

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Bereits Ende November 2017 war über eine Verschiebung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD spekuliert worden. Kurz darauf hatte BaFin-Versicherungschef Frank Grund einer möglichen Verschiebung in Deutschland den Wind aus den Segeln genommen. Schließlich müsste das Gesetz für einen verspäteten Start noch einmal durch den Bundestag gehen.

Nun soll die Anwendbarkeit der EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD doch auf den 1. Oktober 2018 verschoben werden. Das hat die EU-Kommission am 20.12.2017 beschlossen. Allerdings benötige der Beschluss noch die Zustimmung des EU‑Parlaments sowie des EU-Rats. Dies müsse über ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren geschehen. Das vermeldet der Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Vorab hatte es einen Antrag für einen verspäteten Start seitens des EU-Parlaments gegeben. Grund für die Verschiebung seien laut informierter Kreise Schwierigkeiten einzelner EU-Mitgliedstaaten, den ursprünglichen Termin für die nationale Umsetzung der IDD am 23.2.2018 einzuhalten. So hätten unter anderem Österreich, Italien und Dänemark. Auch der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlamentes (ECON) hatte um eine Verlängerung der Frist gebeten, berichtet Versicherungskorrespondent Matthias Beenken.

Gleichwohl verwies der BVK in seiner Mitteilung darauf, dass die EU‑Mitgliedstaaten die IDD dennoch bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen müssten. Trotz der Verschiebung werde das bereits verabschiedete deutsche IDD-Umsetzungsgesetz mit allen Verpflichtungen im Februar 2018 in Kraft treten. Zudem sei gerade mit Hinblick auf die aktuelle politischen Gesamtsituation in Deutschland nicht mit Änderungen zu rechnen. Damit würden auch die ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen Verpflichtungen für die gesamte deutsche Versicherungsbranche gelten. „Diejenigen, die meinen, sie könnten im Hinblick auf die Verschiebung der EU-Kommission erstmal abwarten, irren deshalb“, so der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz.

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Überdies habe die EU-Kommission vorgeschlagen, zwei delegierten Rechtsakte ebenfalls auf den 1. Oktober zu verschieben. Diese würden insbesondere das Produktgenehmigungsverfahren, Anforderungen zu Produktinformationen sowie den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten betreffen, heißt es in der BVK-Meldung.

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