Allein ein Drittel der Schäden entfalle auf die Kaskoversicherung, weil Autos in Brand gesteckt oder anderweitig beschädigt wurden, berichtet der GDV weiter. Während des G-20-Gipfels war es teils zu massiven Ausschreitungen gekommen. Autonome Randalierer konnten stundenlang wüten, ohne dass die Polizei sie daran gehindert hätte. Pflastersteine flogen, Scheiben wurden eingeworfen, Autos in Brand gesteckt, Geschäfte geplündert. Die Gewalt überschattete viele friedliche Demonstrationen, die zugleich in der Hafenmetropole stattfanden.

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Schäden schnell der Versicherung melden

Wer einen Schaden zu beklagen hat und bisher noch nicht tätig wurde, für den ist Zeit zu handeln. „Betroffene sollten Schäden möglichst schnell ihrem Versicherer melden – entweder über die entsprechende Servicehotline oder direkt über die Internetseite Ihres Versicherers“, schreibt der GDV. Dabei sollten möglichst Fotos der beschädigten Sachen sowie die Kopien der Kaufbelege und Quittungen vorgelegt werden.

Wurde ein Brandsatz in ein Haus geschleudert, kommt für Feuerschäden die Wohngebäude- oder Hausratversicherung auf. Beschädigungen an Kraftfahrzeugen durch Böller oder Brandsätze zahlt die Teilkasko. Für Vandalismusschäden, zum Beispiel durch Steinwürfe, ist in der Regel eine Vollkasko erforderlich.

Härtefallfonds der Stadt Hamburg und des Bundes

Wer ersetzt aber jenen Menschen den Schaden, die keine private Versicherung abgeschlossen haben? Bundesregierung und Stadt Hamburg haben auch ihnen Hilfe versprochen. "Wir überlegen nicht ob, sondern wie wir die Opfer der Ausschreitungen entschädigen", hatte Angela Merkel bei der Abschluss-Pressekonferenz zum G-20-Gipfel gesagt.

Und hierfür wurde nun eine Lösung gefunden: Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, der den Opfern der Ausschreitungen helfen soll. „Kurzfristig und unbürokratisch“, so verspricht die Webseite. Der Härtefallfonds setzt sich zusammen aus Bundesmitteln und Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Wer Geld aus dem Topf beansprucht, erhält bei der Stadt Hamburg einen Antrag, der bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden muss. Die Auszahlung des Geldes ist auch an einige Bedingungen geknüpft, über die ein Merkblatt informiert. Der erlittene Schaden muss grundsätzlich gegenüber der Polizei Hamburg und/oder der Staatsanwaltschaft Hamburg angezeigt werden. Und wer eine private Versicherung abgeschlossen hat, muss zunächst diese mit der Regulierung des Schadens beauftragen.

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