Versicherungsbote: Macht sich die FDP für den Erhalt des dualen Systems in der Krankenversicherung mit den beiden Säulen „gesetzlich“ und „privat“ stark? Wie positionieren Sie sich zu der Idee einer Bürgerversicherung, wonach private Krankenversicherer nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen?

Anzeige

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist seit Dezember 2013 stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP. Sie ist zudem Vorsitzende der Ratsfraktion der FDP Düsseldorf. Ihre vorrangigen Themen sind Kommunales, Soziales und Gesundheit.Marie-Agnes Strack-Zimmermann: Das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich bewährt. Statt einer Bürgerversicherung, die zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung führen würde, wollen wir beide Säulen weiterentwickeln und die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger stärken: Künftig soll jeder unabhängig vom Einkommen entscheiden können, ob er sich gesetzlich oder privat versichert. Dazu muss sichergestellt sein, dass die privaten Versicherer jeden Antragsteller zu einem Basistarif versichern können, der keine schlechteren Leistungen beinhalten darf als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Altersrückstellungen müssen bei einem Wechsel innerhalb der PKV einfacher möglich sein. Die gesetzlichen Kassen sollen mehr Wettbewerbsmöglichkeiten erhalten, etwa bei Tarifoptionen, und marktverzerrende Umverteilungen durch den Gesundheitsfonds sind zu beenden. Eine Bürgerversicherung als getarnte staatliche Zwangskasse lehnen wir hingegen strikt ab. Sie führt durch staatliche Zwangsrationierung langfristig zu einer schlechteren medizinischen Versorgung gerade der Menschen, die sich von einer Bürgerversicherung eine bessere Gesundheitsversorgung erhoffen.

Die OECD plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung der Bundesbürger zu koppeln. Wie positioniert sich die FDP zu einer möglichen Anhebung des Renteneintrittsalters – und wo ist aus Ihrer Sicht die Schmerzgrenze?

Angesichts der vielfältigeren Lebensentwürfe und der je nach Beruf höchst verschiedenen Arbeitsbelastungen sind starre Altersgrenzen für den Renteneintritt nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen fordern die Freien Demokraten eine Flexirente. Wir wollen dem Wunsch vieler Älterer nach mehr Freiräumen bei der Gestaltung von Arbeit und Freizeit entsprechen: So soll ab 60 jeder selbst entscheiden können, wann er in Rente geht – nach der einfachen Regel: Wer früher geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine entsprechend höhere Rente. Einzige Voraussetzung: Das Einkommen aus gesetzlicher Rente und sonstiger Altersvorsorge liegt über dem Grundsicherungsniveau. Zugleich wollen wir die Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug abschaffen, damit es einfacher ist, nebenbei noch zu arbeiten, wenn man es denn möchte.

Im Dezember 2015 waren 1.038 Millionen Bundesbürger auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter (SGB XII) angewiesen: eine Verdoppelung gegenüber 2003. Was kann und muss aus Sicht Ihrer Partei getan werden, um der Altersarmut entgegenzuwirken?

Vor Altersarmut schützen eine durchgängige Teilhabe am Erwerbsleben und berufliche Aufstiegschancen. Zentral sind hier bessere Bildungschancen, die eine kontinuierliche Weiterqualifikation ermöglichen, und ein flexibler Arbeitsmarkt. Wir wollen jeden befähigen, immer wieder einzusteigen. Daneben ist es unerlässlich, dass Menschen neben der gesetzlichen Rente auch betrieblich oder privat für das Alter vorsorgen. Damit sich freiwillige Altersvorsorge auszahlt, fordern wir eine nur teilweise Anrechnung der Einkünfte aus betrieblicher und privater Vorsorge auf die Grundsicherung im Alter. Wer sich anstrengt und vorsorgt, soll schließlich ein Alterseinkommen über Grundsicherungsniveau haben. Gleichzeitig muss die Doppelbesteuerung für Direktversicherungen dringend abgeschafft werden. Es ist ein Unding, dass jemand, der ein Leben lang über eine betriebliche Lebensversicherung für das Alter vorgesorgt hat, dafür bestraft wird.

Wie positioniert sich die FDP zur staatlich geförderten Altersvorsorge, speziell zur Riester- und Basis-Rente? Zuletzt gab es auch aus den Reihen der Politik viele kritische Stimmen, Horst Seehofer bezeichnete das Modell gar als „gescheitert“.

Die private Vorsorge ist ebenso wie eine vernünftige betriebliche Vorsorge ein unverzichtbarer Baustein für ein zukunftsfestes Rentensystem. Sie darf daher keineswegs abgeschafft, sondern muss gestärkt werden. Zum Beispiel durch mehr Verbraucherfreundlichkeit und Vergleichbarkeit der Produkte sowie der bereits erwähnten Abschaffung der Doppelbesteuerung von Direktversicherungen. Hier wollen wir die Möglichkeiten ausweiten, auch in Infrastruktur, Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen zu investieren.

Die Riester-Förderung soll künftig allen zur Verfügung stehen, also auch Selbstständigen oder Mitgliedern in berufsständischen Versorgungswerken. Das erleichtert beispielsweise den Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit oder die Kombination von beidem. Zudem ist zu prüfen, ob die Frei- und Förderbeträge künftig dynamisiert werden sollten. Außerdem wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit schaffen, sich über ein datenschutzsicheres Online-Vorsorgekonto jederzeit einen Überblick über die bisherigen Ansprüche verschaffen zu können.

Wie positioniert sich Ihre Partei zu einer Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige – und wie könnte diese gestaltet sein? Mindestens 700.000 Selbständige sorgen nicht für ihr Alter vor, so eine DIW-Studie. Dennoch haben diese Menschen im Alter Anrecht auf Grundsicherung und werden mit Steuergeldern aufgefangen.

Wir sind uns des Problems bewusst, dass viele Selbstständige mangels ausreichender Vorsorge im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Um diesem Risiko vorzubeugen, wollen wir Selbstständige verpflichten, künftig für eine Basisabsicherung im Alter vorzusorgen. Wichtig ist hier jedoch, ein Wahlrecht einzuräumen, um den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Selbstständigen gerecht zu werden. Wer nicht Pflichtmitglied in einem berufsspezifischen Alterssicherungssystem ist, soll seine Vorsorgeform frei wählen können. Hierzu zählen private Rentenversicherungen, Fonds, Immobilien und Rückstellungen aus dem Betriebsvermögen ebenso wie die freiwillige Vorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir dürfen Selbstständigen keinesfalls vorschreiben, wie sie sich im Detail abzusichern haben. Die Pflichtversicherung einzelner Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir dagegen abschaffen.

Sollte die gesetzliche Rente zukünftig gestärkt werden, etwa durch Anhebung des Rentenniveaus? Wenn ja: Wie kann verhindert werden, dass angesichts der Alterung der Gesellschaft die Beiträge zur Rentenkasse zu stark steigen?

Die Rentenniveaufestsetzung und die Stabilisierung der Rentenbeiträge waren wichtige Schritte auf dem Weg zu einer enkelfitten Rente. Wir lehnen es daher ab, diese Reformen rückabzuwickeln. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet auch nicht, dass die Renten sinken, sondern dass sie langsamer steigen als die Löhne. Die gesetzliche Rente wird auch künftig für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer Altersvorsorge sein. Angesichts des demografischen Wandels sind eine private und – wenn möglich – betriebliche Altersvorsorge jedoch unverzichtbar, um die nachfolgenden Generationen nicht über Gebühr zu belasten. Wir wollen daher die betriebliche und private Vorsorge stärken und flexibler gestalten. Dies ist auch angesichts der immer bunter werdenden Arbeitswelt dringend geboten, in der Menschen zum Beispiel häufiger zwischen Anstellung und Selbstständigkeit wechseln werden. Deshalb wollen wir die Altersvorsorge nach einem Baukastenprinzip organisieren, so dass sich jeder flexibel genau die Altersvorsorge zusammenstellen kann, die zu seinem persönlichen Lebensweg passt.

Anzeige

Die Fragen stellte Mirko Wenig. Die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/die Grünen, Die Linke und Piratenpartei werden im Laufe der nächsten Tage auf der Webseite des Versicherungsboten veröffentlicht. Die AfD wurde auch angefragt, antwortete jedoch nicht auf unsere Fragen.

Anzeige