Die rund 21 Millionen deutschen Altersrentner werden ab dem 1. Juli 2017 wieder mehr Geld erhalten. Das geht aus einer Meldung des Bundesarbeitsministeriums von Mittwoch hervor. Während die Renten in Westdeutschland um 1,9 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 3,59 Prozent angehoben.

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„Die umlagefinanzierte Rente ist und bleibt die zentrale Säule unseres Alterssicherungssystems – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen auch dieses Jahr die Renten spürbar“, kommentiert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Rentenwert zwischen Ost und West weiter angeglichen

Mit der Rentenerhöhung wird der aktuelle Rentenwert (Ost) 95,7 Prozent des westlichen Rentenwerts betragen, nachdem er aktuell noch bei 94,1 Prozent liegt. Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Renten in Ost und West sollen bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen werden.

Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit 30,45 Euro auf 31,03 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 28,66 Euro auf 29,69 Euro.

Lohnentwicklung wichtig für Rente

Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Ländern und 3,74 Prozent in den neuen Ländern, berichtet das Bundesarbeitsministerium.

Die Lohnsteigerung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.

Im letzten Jahr Rekord-Anhebung auch aufgrund statistischer Sondereffekte

Noch im Vorjahr waren die Renten deutlicher raufgesetzt worden: 2016 hatte es mit einem Plus von 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten die höchste Anhebung seit mehr als 20 Jahren gegeben. Zurückzuführen war dieses Rekord-Plus aber auch auf einen statistischen Sondereffekt, weil die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nach Vorgaben der Europäischen Union umgestellt wurde.

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Der Hintergrund: Wie hoch die Renten ausfallen, orientiert sich an der Lohnentwicklung als wichtigster Bezugsgröße. Aufgrund von EU-Vorgaben wurden die Löhne zunächst für das Jahr 2015 niedriger ausgewiesen und die damit verbundenen Einbußen bei den Renten mit einem Sonderaufschlag später wieder ausgeglichen. Dieser Aufschlag bescherte den Rentnern im Vorjahr ein Plus von einem Prozentpunkt zusätzlich zu der üblichen Rentensteigerung.

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