Steuerfehler Nummer 1: Nachweise verschlampen

Nachweise und Belege einfach sammeln und später beim Finanzamt herzeigen, so lassen sich Kosten einfach absetzen. Am einfachsten sammelt es sich in einem Ordner oder unkonventioneller: in einem Karton. Zum Termin der Steuererklärung hat man dann alle Belege zur Hand und kann sie in den Formularen entsprechend vermerken.

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Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen

Ebenfalls lassen sich die Beiträge für die Riesterente steuerlich geltend machen. Dafür ist es nötig, dass der Sparer eine Einwilligung zur Übermittlung seiner Einkommensteuerdaten ausfüllt, unterschreibt und an den Anbieter der Riester-Rente zurückschickt.

Das seit 2005 bestehende Dauerzulagenverfahren vereinfacht dieses Prozedere und dem Versicherten sind steuerliche Vorteile Jahr für Jahr ohne erneuten Aufwand sicher. Die Versicherung sendet die entsprechenden Daten also erst nach der Einwilligung des Versicherten ans Finanzamt, das gilt es zu wissen.

Steuerfehler Nummer 3: Rechnungen bar zahlen

Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen, ist in steuerlicher Hinsicht nicht schlau. Denn Rechnungen für diese Dienste lassen sich oftmals von der Steuer absetzen - als Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Um sie abzusetzen, dürfen die Kosten allerdings nicht in bar beglichen, sondern müssen überwiesen werden.

Steuerfehler Nummer 4: Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen

Mieter oder Eigentümer können Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, diese werden in der Jahresverbrauchsabrechnung angegeben. Diese Kosten umfassen Ausgaben für die Müllabfuhr, Gartenpflege oder die Hausreinigung, aber auch Gerätewartungen zum Beispiel am Brandmelder, dem Aufzug oder der Heizung können eingebracht werden.

Eine Aufstellung dieser Kosten ist in der Regel in der Jahresverbrauchsabrechnung unter der Rubrik "Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG" zu finden. Diese Auflistung ist für Hausverwaltungen bzw. Energiedienstleister gesetzlich verpflichtend, die Auflistung aller Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen muss den Mietern während eines Jahres zur Verfügung gestellt werden.

Steuerfehler Nummer 5: Außergewöhnliche Belastungen nicht angeben

Gegenwärtig prüft das oberste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), die Frage, ob bei außergewöhnlichen Belastungen in Zukunft die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung entfallen soll.

Bis zur Entscheidung aber gilt: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, welche sich oberhalb einer individuell (einkommensabhängig) zumutbaren Belastungsgrenze bewegen, können abgesetzt werden. Die meisten glauben, sie würden mit ihren Kosten ohnehin nicht in die Nähe der Zumutsbarkeitsgrenze geraten und heben deshalb erst gar keine Nachweise für die Brille oder die Zahn-OP auf.

Der Tipp des Verbandes aber lautet: Während das BFH-Verfahren läuft, solle man jeden Cent der außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung eintragen und mit dem Hinweis auf das laufende BFH-Verfahren versehen (Aktenzeichen: VI R 33/13 vom 02. September 2015).

Wenn das Finanzamt die außergewöhnlichen Belastungen nachher nicht berücksichtigt, kann Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid eingelegt sowie das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Kommt es durch die BFH-Richter tatsächlich zum Kippen der Belastungsgrenze, hat man sich die größten Steuervorteile schon gesichert, weil in diesem Fall die vollen Kosten für z.B. das Zahnimplantat oder die Brille nachträglich anerkannt werden.

Steuerfehler Nummer 6: Einträge vertauschen

Es gilt darauf zu achten, was wann wo eingetragen wird. Selbstbezahlte Fortbildungen zählen nicht unter Sonderausgaben in der Steuererklärung, Handwerkerleistungen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Gerade Anfängern und Laien bereitet diese Zuordnung Schwierigkeiten und das Finanzamt streicht die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen heraus – ohne sie in die richtigen Zeilen einzutragen. Die Rückzahlung bleibt hier dann einfach aus.

Steuerfehler Nummer 7: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestalten

Finden Vermietungen unter Verwandten statt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Die Erste ist, dass die monatliche Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Zweitens muss die Handhabung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Die Miete muss überwiesen und nicht bar ausgezahlt werden, auch Pünktlichkeit zählt hier. Ferner muss eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches vorliegen, damit das Finanzamt den Steuervorteil für den Vermieter anerkennt.

Steuerfehler Nummer 8: Fristen verstreichen lassen

Weichen Entscheidungen des Finanzamtes von den eigenen Berechnungen ab, sollte umgehend nach Eingang der Mitteilung der Behörde Einspruch erhoben werden. Vergeht zu viel Zeit, ist das schade ums Geld. Die Frist beträgt vier Wochen, ein Profi kann zu Rate gezogen werden, um sich gegenüber dem Finanzamt in Stellung zu bringen oder um eigene Fehler zu beheben.

Steuerfehler Nummer 9: Bankverbindung falsch angeben

Steuererstattungen landen auf dem Konto, welches im Antrag angegeben ist. Nicht aktuelle Daten oder Zahlendreher führen zum Ausbleiben des Zahlungseingangs. Hier hilft einfach Gründlichkeit bei den Angaben zu Bank- und Kontoverbindung.

Steuerfehler Nummer 10: Steuererklärung nicht machen

Eine Steuererklärung lohnt fast immer, wer sich davor scheut, macht Verluste. Das Statistische Bundesamt teilte im März 2016 mit, dass im Jahr 2011 insgesamt 11,5 Millionen Steuerbürger eine Steuerrückerstattung erhielten, diese lag durchschnittlich bei 875 Euro. Gleichzeitig aber mussten mehr als 1,5 Millionen Deutsche an den Staat nachzahlen, hier lag der Schnitt bei 954 Euro. Mitglieder der VLH aber erreichten ganz andere Höhen, sie erhielten im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro Rückerstattung.

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Übrigens müssen Arbeitnehmer und Rentner ihre Steuererklärung bis zum 31.Mai einreichen. Wer mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zusammen arbeitet, bekommt mehr Zeit und kann seine Steuererklärung noch zum Jahresende abgeben.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe

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