Dass es sich lohnen kann eine Steuererklärung abzugeben, zeigt eine heute veröffentlichte Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Statistiker haben Daten der Finanzämter aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Von den 13,1 Millionen Steuerpflichtigen, die im besagten Jahr eine Erklärung abgegeben haben, erhielten immerhin 11,4 Millionen eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

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Sehen lassen kann sich auch die Summe, die Steuerpflichtige zurückerhielten. Diese lag im Durchschnitt bei 901 Euro, berichtet das Statistische Bundesamt. Besonders häufig waren demnach Rückzahlungen zwischen 100 und 1.000 Euro (61 Prozent). Bei rund zehn Prozent der Betroffenen fiel die Rückzahlung niedriger als 100 Euro aus. Und etwa ein Prozent beziehungsweise 114.000 Personen bekamen sogar mehr als 5.000 Euro zurück.

Es gibt aber auch Bürger, die nach einer Steuererklärung Geld an das Finanz­amt nachzahlen müssen. Das betraf 1,5 Millionen Steuer­pflichtige - der durchschnittliche Betrag lag bei 965 Euro. Die Nach­zahlungen bewegten sich ebenso wie die Erstattungen besonders häufig im Bereich zwischen 100 und 1.000 Euro (59 Prozent). Kleinere Beträge unter 100 Euro mussten 22 Prozent der Steuer­pflichtigen zahlen. Hohe Summen über 5.000 Euro betrafen dagegen lediglich 3 Prozent der Steuer­pflichtigen.

Viele Bundesbürger kennen sich mit Steuern nicht aus

Laut dem Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. wissen viele Erwerbstätige nicht, dass sie verpflichtet sind eine Steuererklärung einzureichen. Einfach keine Steuererklärung abzugeben, sei aber keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld und Verspätungszuschlag drohen. Christina Georgiadis, Sprecherin der Lohnsteuerhilfe, kennt einige solcher Fälle:

"Zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben - etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Oder wenn Sie und Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder wenn Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben."

Auch das Wissen über Steuern ist laut einer früheren forsa-Umfrage eher gering ausgeprägt. So weiß beispielsweise mehr als jeder zweite Bundesbürger nicht, wie hoch der aktuelle Steuerfreibetrag ist oder was er überhaupt bedeutet (52 Prozent). Zum Jahreswechsel 2017 stieg der Grundfreibetrag gegenüber dem Vorjahr um 168 Euro auf nun 8.820 Euro an. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe muss ein Single keine Steuern zahlen. Das Doppelte, also 17.640 Euro, dürfen Eheleuten und eingetragene Lebenspartner behalten.

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Auch der Kinderfreibetrag wurde zum Jahreswechsel 2017 angehoben: von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern bzw. eingetragene Lebenspartner mit Kind, die sich zusammen veranlagen lassen. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind für 2017.

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