Menschenwürdig altern? „Klar ist, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um eine menschenwürdige Pflegeversorgung zu gewährleisten“, sagte IVFP-Geschäftsführer Professor Michael Hauer im Hinblick auf die Ergebnisse in einer IVFP-Pressemitteilung. "Die Lücke wird eher größer, da der dafür erforderliche finanzielle Bedarf aus o.g. Gründen weiter steigen wird“, so Hauer weiter.

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Die meisten Deutschen bauen zur privaten Absicherung auf die Pflegerenten oder eine Pflegetagegeld-Versicherung. Grund genug, diese Formen der Absicherung einmal zu untersuchen. "Damit Verbraucher das für sie richtige Produkt finden, ist eine umfassende Beratung und individuelle Analyse des Bedarfs notwendig“, sagte Hauer.

Im Ergebnis konstatierte das Institut, dass bei den Pflegerenten besonders die stabilen Beiträge und die garantierten Leistungen dem Versicherten erlaubten, mit großer Planungssicherheit zu leben, so war im Versicherungsjournal zu lesen.

Geringere Kosten beim Pflegetagesgeld

Etwas weniger umfänglich als die Pflegerente kommt das Pflegetagegeld daher. Bei der Zahlung eines stabilen Geldbetrages für jeden Pflegetag wird dafür aber meist auf Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Absicherung für die Hinterbliebenen verzichtet, das ermöglicht diesem Modell seine geringen Kosten.

In der Untersuchung wurden 28 verkaufsoffene Pflegetagegeld-Tarife berücksichtigt mit den Charakteristikum, dass sie Leistungen für drei Pflegestufen anboten und ohne staatliche Förderung sind. Dabei klopfte das Institut 66 Kriterien in insgesamt vier Teilbereichen ab. Großen Einfluss auf das Endergebnis hatte das Preis-Leistungs-Verhältnis mit 50 Prozent Gewicht. Ferner nahm die Unternehmensqualität mit 25 Prozent einigen Einfluss und auch das Thema der Flexibilität nahm mit 15 Prozent - neben dem Teilbereich Transparenz/ Service mit zehn Prozent Gewichtung - Einfluss auf die Gesamtbewertung.

Zur Überprüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses ging man von drei gesunden Modellkunden (30, 45 und 60 Jahre) aus, deren Pflegeeintritt zum 85. Lebensjahr modellhaft stattfindet. Die Kalkulationsgrundlage bildeten 50 Euro Tagegeld in Pflegestufe III, 35 Euro in Pflegestufe II und 15 Euro in Pflegestufe I.

Gesamtsieger: Allianz PflegetagegeldBest

Sogar mit einer kleinen Verbesserung bei der Gesamtnote wurde wieder der Tarif „Allianz PflegetagegeldBest“ der Allianz Private Krankenversicherungs-AG zum Testsieger – er erhielt die Gesamtnote 1,2. Die Bestnote von 1,0 erhielt dieser Tarif in den drei Teilbereichen „Preis/Leistung“, „Unternehmen“ und „Flexibilität“ und damit jeweils die höchstmögliche Bewertung.

Nicht Gold, aber immerhin Silber gewann die DKV Deutsche Krankenversicherung AG („Pflege Tagegeld PTG“), sie erreichte eine Gesamtnote von 1,4. Die Höchstnote im DKV-Tarif wurde im Teilbereich „Transparenz“ erreicht, hier wurde die Höchstnote 1,0 vergeben. Den dritten Platz teilten sich das „Pflegetagegeld PremiumPlus“ der Württembergischen Krankenversicherung AG und die „Private Pflegezusatzversicherung“ der Hansemerkur Krankenversicherung AG.

IVFP Pflegetagegeld-Ranking 2016

Silber für die DKV, Bronze für Gothaer und Arag

Für höchste Flexibilität wurden mit der Teilnote 1,0 die Tarife „Arag IndividualPflege“ der Arag Krankenversicherungs-AG (Gesamtnote 1,8) und die „Gothaer Pflegetagegeld-Versicherung MediP“ der Gothaer Krankenversicherung AG (Gesamtnote 1,9) belohnt. Im Teilbereich „Unternehmen“ erreichten die Allianz und die Signal Krankenversicherung a.G. die beste Bewertung.

Unter den insgesamt 66 Bewertungskriterien wurde auch der Aspekt der Qualität der Gesundheitsprüfung abgecheckt. Das Institut bemerkte positiv, dass in diesem Feld jeder der untersuchten Anbieter mit geschlossenen, verständlichen und abschließenden Gesundheitsfragen hantierte. „Das ist sehr erfreulich und gut für den Verbraucher“, fand das IVFP. Ebenfalls „sehr gut“ fand das Institut, dass jede der Gesellschaften bei einer Laienpflege eine ungekürzte Leistung anbot.

IVFP Pflegetagegeld-Ranking 2016, Details

Keine fortdauernde Nachprüfung der Pflegebedürftigkeit

Auch erfreulich sei, dass immerhin ein Viertel der Versicherer keine fortdauernde Nachprüfung der Pflegebedürftigkeit betreibt, was für die Versicherten weniger Aufwand und Stress bedeutet. Andererseits bewertet man die Haltung der übrigen, eine Nachprüfung schütze das Kollektiv, nachvollziehbar. Letztlich aber würde doch allein ein Anbieter eine Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB oder gemäß ADL-Kriterien gewähren, während dies bei den übrigen bloß nach SGB möglich sei.

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Außerdem zeigte die Untersuchung, dass 28,5 Prozent aller untersuchten Anbieter eine zusätzliche Leistung anbieten im Falle von Demenz, wenn eine vorhandene Einstufung in eine der drei Pflegestufen schon vollzogen wurde. Weitere 21 Prozent der Versicherer haben keine Meldefrist für die Anzeige des Versicherungsfalls, es erfolgt die Leistung ohne Begrenzung rückwirkend. So währt die Meldefrist bei 22 Prozent weniger als einen Monat und bei 25 Prozent liegt sie unter ein bis zwei Monaten. Ein Vierteljahr und länger ist diese Frist bei immerhin 32 Prozent.

ivfp.de, versicherungsjournal.de

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