Nach Branchenangaben wurden im Vorjahr auf der ganzen Welt etwa vier Millionen derartiger kleiner ferngesteuerter und unbemannter Flugobjekte verkauft, auf Deutschland entfielen dabei 300.000 Stück. Dieser neue Trend ist also nicht länger zu ignorieren. Auf der CeBit räumten die Veranstalter dem Thema Drohne eine ganze Halle ein und hatten dabei einen Nerv getroffen, wie der GDV berichtete.

Anzeige

„Es hat mich überrascht, wie groß das Interesse war, gerade auch bei professionellen Anwendern”, sagte Lothar Assenmacher von der Kasseler Leica Geosystems. Das Unternehmen bietet ihren industriellen Kunden eine Aibotik X6-Drohne mit sechs Rotoren, welche 28.000 Dollar kostet, inklusive einer dreitägigen Schulung. Damit hebt sich der Drohnen-Anbieter von vielen Mitkonkurrenten ab, die keine derartige Einführung in die Nutzung geben.

Benimm-Knigge für Drohnen-Nutzer: Viele kennen die Regeln nicht

Mit der Vorbereitung ist das auf Industriekunden spezialisierte Unternehmen anderen weit voraus. Die Mehrheit der privaten Nutzer nämlich, welche ihre Spaß-Drohne unterm Weihnachtsbaum liegen hatte oder als Geburtstagsüberraschung erhielt, ist mit ihrer Drohne nachher ganz und gar unvorbereitet unterwegs. Das aber birgt ein ziemliches Risiko, nicht zuletzt im Bereich der Luftfahrt.

Darum hat der GDV eine kleine Liste zusammengestellt, die Hobbydrohnenführern helfen sollen, weniger Schaden anzurichten. Welche Tipps gibt der Branchenverband in seinem Benimm-Knigge für Kopter-Fans?

  • Nicht zu hoch fliegen und Sichtkontakt zum Objekt behalten.
  • Große Drohnen ab 5kg Eigengewicht brauchen eine Flugerlaubnis, das ist Pflicht.
  • Flugverbotszonen sind zu beachten. Gerade in Großstädten ist die Nutzung oft stark eingeschränkt. Generell gilt, dass Drohnen in der Nähe von Flughäfen ohne Genehmigung des Towers nicht fliegen dürfen. Hier muss ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometern eingehalten werden.
  • Beim Filmen ist Vorsicht angesagt. Das Überfliegen großer Menschenmengen ist ebenso tabu wie das Anfliegen von Unfallstellen und Einsatzkräften.

„Es gibt zwar für gewerbliche Nutzer viele Regularien, aber die für Privatleute sind bei denen oft gar nicht bekannt”, weiß ein Aussteller am Stand der Schweizer Hochschule ETH Zürich, welcher hier eine Kreuzung aus Helikopter und Flugzeug präsentierte.

Private Nutzung von Drohnen - Ein echtes Risiko, oft unversichert

Die Regeln beim Gebrauch der Drohnen sind komplex, klagt der GDV. Hier geht es in der Hauptsache um Flugverbotszonen rund um Flughäfen, Menschenansammlungen oder Industrieanlagen oder behördliche Genehmigungen. Mit den betreffenden Bestimmungen sind die Nutzer selten vertraut.

„Obwohl die bestehenden Aufstiegsgenehmigungen einen sicheren Betrieb gewährleisten sollen, sieht die Realität leider zunehmend anders aus”, unterstreicht die Piloten-Vereinigung Cockpit. „Die überwiegende Zahl von Drohnen wird von Laien betrieben, die oft keinerlei Vorstellung vom Luftverkehr haben oder die Risiken grob unterschätzen beziehungsweise sogar negieren.” Ein weiteres Problem tritt hier zu Tage, denn obgleich Versicherer schon spezielle Absicherungen für Drohnenpiloten im Programm haben, fliegen die meisten Drohnen ohne jeden Haftpflicht-Versicherungsschutz umher.

Haftung für Drohnenschäden

„Die Haftung des Halters oder Piloten einer Drohne ist sehr weitreichend, wenn beim Betrieb ein anderer geschädigt wird”, sagt Frank Manekeller von der HDI Versicherung. Er weiß von der unterschätzten Gefahr am Himmel, da sich Berichte über Drohnen-Zwischenfälle mehren. Die Polizei berichtet zum Beispiel von Fällen, bei denen Drohnen in die Windschutzscheibe von Autos geflogen sind - ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Es gibt mit "Drohnenflucht" sogar bereits einen Begriff, wenn ein Pilot sich am Unfallort nicht seiner Verantwortung stellt.

So stoßen Drohnen gegen New Yorker Hochhäuser oder auf österreichische Skipisten, sie tauchen über AKWs auf. Oder sie fliegen in Hamburg, London oder Paris an Verkehrsjets nur knapp vorbei, auch schmuggeln sie Drogen und Handys in Gefängnishöfe. Droht sogar ein Flugzeugabsturz durch Kopter? "Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen", erklärt Klaus-Dieter Scheuerle, Chef der Deutschen Flugsicherung gegenüber n-tv. „Wenn eine Drohne in ein Triebwerk eines landenden Jets gerät, weiß keiner, was passiert.“ Wie der GDV schreibt, herrscht am Drohnenhimmel noch immer eine Art Wild-West-Stimmung.

Anzeige

Verzichten sollte man keineswegs auf eine Versicherung. Wenn etwas passiert, greift Paragraph 37 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), weil Drohnen als Luftfahrzeug eingestuft werden, ähnlich wie Heißluftballone oder gar Flugzeuge. In der privaten Haftpflichtversicherung besteht nur Schutz, wenn die Leistung explizit im Vertrag genannt wird, in der Regel sind Hobby-Drohnen bis 5kg Eigengewicht versichert. Ausgewählte Tarife gestatten bis zu 25kg Eigengewicht. Auch eigene Drohnen-Haftpflichtpolicen erobern den Markt und bieten oft einen umfangreicheren Schutz als die Privathaftpflicht. Wer keinen eigenen Vertrag will, kann sich auch einem Modellfliegerverband anschließen. Viele dieser Vereine besitzen einen Gruppen-Haftschutz für ihre Mitglieder, der aber nur auf dem Vereinsgelände greift.

GDV / Versicherungsbote

Anzeige