Drohnen-Schwemme

Im Jahr 2015 wurden im Vergleich zu Vorjahreszeiträumen so viele Drohnen (auch Kopter genannt) verkauft wie noch nie. Dies ist nicht verwunderlich, denn eine einfache Hobbydrohne ist mittlerweile für unter 100 Euro zu haben. Für professionelle Drohnen dagegen gehen die Preise bis zu mehreren 10.000 Euro. Dabei ist auch viel Technikeinsatz möglich. Der Spaß geht von an den Drohnen montierten Kameras oder Videocams über die Steuerung per GPS bis hin zu Steuereinheiten, auf denen zur Flugverfolgung ein Tablet-Computer eingerastet werden kann.

Die Schäden

Was viele Hobby-Piloten allerdings vergessen: Kommt es zum Schaden, dann kann das neue Hobby für mächtig Ärger sorgen und zu einem sehr teuren Vergnügen werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn durch eine Bruchlandung Schäden entstehen oder gar Menschen verletzt werden. Das Haftungspotenzial ist hoch, denn es gilt im Schadenfall § 37 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Dort ist der Schadenfall wie folgt geregelt: Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten. In § 49b LuftVG ist dann die Umrechnung von Rechnungseinheiten in Euro geregelt. Demnach dürften 750.000 Rechnungseinheiten aktuell eine Haftungssumme von fast 1.000.000 EUR bedeuten.

Versicherung für Schäden durch Hobby-Drohnen

Die privaten Haftpflichtversicherungen (PHV) muss also dahingehend geprüft werden, ob das Betreiben von Drohnen und daraus entstehende Schäden mitversichert sind. In älteren PHV-Policen ist oft nur das Betreiben von Modellen ohne eigenen Motor versichert, aber Drohnen haben nun einmal Motoren. Bei anderen Gesellschaften sind Schäden durch Hobby-Drohnen lediglich bis zu 5 kg Eigengewicht versichert, ausgewählte – meist von Versicherungsmaklern genutzte Versicherer – versichern innerhalb der PHV Schäden durch Hobby-Drohnen bis zu 20 kg, teils bis zu 25 kg Eigengewicht der Drohne.

Drohnen-Einzel-Haftpflichtversicherung

Empfehlenswert ist auch eine Drohnen Einzelversicherung außerhalb, also zusätzlich zur PHV. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man einem Modellfliegerverband beitreten. Je nach Verband ist dort oft in den Mitgliedsgebühren auch eine Haftpflichtversicherung für die eigene Drohne inklusive und die Preise sind in der Regel akzeptabel. Nachteil: Oft gilt die Versicherung nur für das Fliegen auf dafür vorgesehenen Geländen (Modellflugplatz / Clubgelände / Veranstaltungen). Ein „freies Fliegen“ ist somit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Oft sind bei diesen Vereinsversicherungen auch das Fliegen mit Kamerasystemen aus geschlossen, was im Ausschluss also Luftaufnahmen, Videos oder FPV Systeme beinhaltet.

Zu empfehlen ist daher eher der Abschluss einer eigenen, individuellen Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die Leistungen einer separat abgeschlossenen Drohnen-Einzel-Haftpflichtversicherung umfassen z.B.:

  • Startmasse oft bis 25kg
  • Indoor-Flüge sind mit versichert
  • Nutzung der Drohne für Foto- und Videoaufnahmen
  • Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen
  • freies Fliegen innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen - also auch außerhalb von Modellflugplätzen
  • Nutzung fremder Flugmodelle
  • nicht nur der Versicherungsnehmer ist versichert, sondern auch jeder andere Pilot, der die versicherte Drohne fliegt
  • Versicherungsschutz gilt weltweit (außer USA, US-Territorien und Kanada)
  • Versicherung gilt je Flugmodell auch Modelle ohne Motor bzw. Treibsatz sowie sonstige Flugmodelle und Drachen sind versichert
  • Einschluss der gewerblichen Nutzung oft möglich (gegen Beitragszuschlag).

Eine Haftpflicht-Versicherungssumme für die Hobby-Drohne von 1 Mio. EUR dürfte daher gerade so ausreichend sein, wenngleich man im Sinne des/der ggf. Geschädigten und der eigenen Vorsorge (Unsicherheit der Umrechnung der Rechnungseinheiten) eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. wählen sollte. Bei rein privater Nutzung ist eine entsprechende Einzelversicherung für unter 120 Euro Jahresbeitrag zu haben, bei privater und gewerblicher Nutzung für unter 200 Euro.

Versicherung für Schäden durch gewerbliche Drohnen

Eine Abgrenzung, ob es sich um eine rein private Hobby-Drohne handelt oder ob das Betreiben der Drohne eine gewerbliche Nutzung darstellt, ist oft schwierig und kann zu Streitfällen mit dem Versicherer bei einem Schaden führen. Für das Betreiben einer gewerblichen Drohne ist darüber hinaus die sogenannte "behördliche Aufstiegserlaubnis" erforderlich; diese wird von den Luftfahrtbehörden der Länder erteilt und ganz unterschiedlich gehandhabt. Ein Beispiel zur unterschiedlichen Einschätzung: Werden Bilder oder Videos des Drohnenflugs in soziale Netzwerke (z.B. Youtube, Facebook) gestellt, sehen das viele Behörden bereits als gewerbliche Nutzung an. Dann wäre eine Aufstiegserlaubnis fällig, die es von der Behörde allerdings ohne Vorlage einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für eine gewerblich genutzte Drohne nicht geben würde.

Vorsatz ist nie versichert

Wie auch in der PHV ist in der Haftpflichtversicherung für Drohnen der Vorsatz-Tatbestand ausgeschlossen. Das vorsätzliche Gefährdungen des Luftraums und von Sachen oder Personen durch Drohnen keinen Einzelfall darstellen wurde in den Medien schon veröffentlicht.