Zur Anwendbarkeit des GDV-Kodex hat Versicherungsbote auch Welf Hermann, Leiter Maklervertrieb Nicht-Leben bei der Basler Versicherungen befragt. Er sieht das Rechtsverhältnis zwischen Makler und Kunden als unzureichend im Kodex dargelegt. So sollte dieser Punkt besonders nachgebessert werden.

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Versicherungsbote: Herr Hermann, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GVD-Kodex notwendig?

Welf Hermann: Der Verhaltenscodex unterstützt die Bemühungen der Branche, in Form einer Selbstverpflichtung hohe qualitative Standards für die Kundenbetreuung zu setzen.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Aus Sicht der Basler Versicherungen hat sich die Wahrnehmung auf Kundenseite noch nicht verändert. Die meisten Versicherungsunternehmen sind aber noch in der Umsetzung.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? (Bitte begründen!) Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Der GDV-Kodex ist in der Tat sehr auf die gebundenen Vertriebe zugeschnitten. Prinzipiell ist der Verhaltenskodex der richtige Weg. Gleichzeitig ist die Kritik der Makler berechtigt. Der Eingriff in das Rechtsverhältnis zwischen Makler und Kunden ist problematisch und der Kodex sollte insbesondere in diesem Punkt nachgebessert werden.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?

Im Maklerbereich werden die Basler Versicherungen vermutlich die gängigen Kodizies der Verbünde und Verbände anerkennen. Eine Entscheidung dazu werden wir bis zum Ende des ersten Quartals 2016 treffen.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“? Wenn ja, erkennen Sie diesen an? Wenn nein, warum nicht?

Ja, der Kodex ist den Basler Versicherungen bekannt. Eine Entscheidung, ob wir ihn anerkennen, werden wir wie bei den anderen Kodizies bis zum Ende des ersten Quartals 2016 treffen.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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