Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes können offene Spezial-AIFs fortan unverbriefte Darlehensforderungen, in welchen sie sich finanziell engagieren, um einiges effektiver verwalten. Wie auf Versicherungswirtschaft-heute.de zu lesen ist, zielt der Gesetzentwurf in erster Linie darauf ab, ein Plus an Beteiligungskapital und privaten Investoren für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur zu generieren.

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Zugleich stellen die AIFs im Angesicht des Niedrigszinses für Versicherer eine passable Alternative bei den Anlagemöglichkeiten dar.

Offene Spezial-AIFs können Kreditbedingungen ändern

In das Verfahren der neuen Gesetzgebung sind verschiedene Verbände, so auch der GDV, involviert. So sieht der GDV insbesondere in dem Fakt, dass auch offene Spezial-AIFs die Kreditbedingungen ändern können, so sich hierfür eine Notwendigkeit abzeichnet, eine positive Perspektive.

Im aktuellen Entwurf trägt man diese Möglichkeit der Finanzaufsicht BaFin im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis zur Konkretisierung an. Alles in allem setzt die Bundesregierung viele Hoffnung darein, dass diese nicht bankengestützte Finanzierungsform zur Finanzierung der Realwirtschaft beiträgt.

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Mitwirkung der BaFin

So sieht der GDV insbesondere in dem Fakt, dass auch offene Spezial-AIFs die Kreditbedingungen ändern können, so sich hierfür eine Notwendigkeit abzeichnet, eine positive Perspektive. Die anderen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verbände finden den Umstand, dass auch offenen Spezial-AIFs die Kreditbedingungen ändern können, falls dies notwendig werden sollte, ebenfalls gut. Dieses Prinzip soll laut aktuellem Entwurf durch die BaFin konkretisiert werden.

http://versicherungswirtschaft-heute.de/politics/weitere-alternative-anlagen-fur-versicherer/

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