Eine weitere Welle mit neuen Regeln für Verbraucherschutz rollt auf Internet-Anbieter zu. Das Stichwort heißt Alternative Streitbeilegung, auf englisch Alternative Dispute Resolution - und wird deshalb mit ADR abgekürzt. Zu dieser EU-Richtlinie gibt eine Verordnung für den Online-Vertrieb (die Online Dispute Resolution oder ODR-Verordnung). Gegenstand und Ziel dieses Papiers ist eine außergerichtliche Schlichtung, wenn es im Onlinehandel zwischen Verkäufer und Verbraucher zum Streit kommt.

Anzeige

Um aus den EU-Vorgaben zu den ADR deutsches Recht zu machen, dafür gibt es das neue Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG). Bei dem Paragrafen-Werk handelt es sich um ein so genanntes Omnibus-Gesetz; ein Gesetz, das andere Gesetze ändert.

Schlichtungs-Button ist seit 9. Januar zwingend

Auf der Internetseite des VSAV-Verbands informiert die Berliner Rechtsanwältin Marion Wilhelm über eine der wichtigsten auf Online-Unternehmer zukommenden Änderungen. Web-Verkäufer oder -dienstleister müssen auf ihrer Internetseite einen gut sichtbaren Button für die Online-Streitbeilegung anbringen. Anwältin Wilhelm ergänzt: „Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wird zwar wohl erst am 15.02.2016 (man ist mit der Umsetzung im Verzug!) zur Verfügung stehen, die Angaben sind aber bereits seit dem 09.01.2016 zwingend.“ Unabhängig vom VSBG-Gesetz. Tatsächlich ist die OS-Plattform der EU zurzeit noch offline.

ec.europa.eu/consumers/odr/

Teilnahme der Unternehmen an der Schlichtung ist freiwillig

Über diese Beschwerde- und Schlichtungsplattform soll Verbrauchern demnächst europaweit zu ihrem Recht verholfen werden, plant die EU. Das Verrückte an dem Pflicht-Button: Obwohl die Teilnahme der Unternehmen an diesem elektronischen Verfahren zur Streitbeilegung freiwillig ist, müssen die Online-Anbieter den Button schalten, berichtet Anwältin Wilhelm.

Anzeige

Und die EU ist streng: „Bei der ODR-Verordnung handelt es sich um eine, wettbewerbsrechtliche Vorschrift“, schreibt Marion Wilhelm: „Es besteht kein Raum für eine so genannte Bagatellschwelle, sondern die Nichteinhaltung der Informationspflichten ist stets abmahngefährdet.“ Eigentlich müssten nun auch FinTech-Unternehmen wie Fairr, Clark & Co. einen Schlichtungsbutton auf ihrer Webseite zeigen. Der Autor hat nachgeschaut, dort ist nichts zu finden. Auch auf Allianz.de findet der Webbesucher keinen Button. Vielleicht sollten Fintechs wie APP-sichern.de und Versicherer von Allianz bis Zurich mal im Shopbetreiber-Blog nachsehen.

Anzeige