In der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof im Rechtsstreit um die Beteiligung an den Kostenüberschüssen (Versicherungsbote berichtete) entschieden. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) und der Bund der Versicherten (BdV) hatten moniert, dass Riester-Kunden mit kleineren Verträgen benachteiligt wurden.

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Es sei den Kunden „nicht ausreichend verdeutlicht“ worden, dass Sparer mit Vertragsguthaben von weniger als 40.000 Euro von der Beteiligung an Kostenüberschüssen von vornherein ausgeschlossen sind“, resümierten die Richter.

Allianz zahlt maximal 11 Euro pro Riester-Rente

"Der BGH hat am 13. Januar nicht beanstandet, dass kleinere Riester-Verträge nicht an den Kostenüberschüssen beteiligt werden. Moniert wurde jedoch, dass die Kunden aus den AVB nicht erkennen konnten, dass die Kostenüberschussbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen auch entfallen kann.", erklärte der Allianz-Sprecher. Demnach seien lediglich zwei kurze Passagen der AVB unwirksam.

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Das Unternehmen will nun Betroffenen einen Ausgleichsbetrag zahlen. Laut Aussagen des Unternehmens liegt der Ausgleichsbetrag für den Zeitraum 2008 bis 2013 bei maximal 11 Euro je Vertrag. Der Betrag soll in Form einer Gutschrift erfolgen und auf der nächsten Standmitteilung ersichtlich sein. Die Standmitteilungen sollen noch in diesem Monat versendet werden.

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