Damit liegt der Preis für gesicherte Betriebsrenten zwar nennenswert über dem Beitragssatz des Vorjahres (2014 galten 1,3 Promille), aber deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, den der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) in seiner Presse-Information mit 2,9 Promille angibt. Die im aktuellen Jahr gestiegenen Beiträge führt der PSVaG auf eine „deutlich höhere Anzahl von Versorgungsberechtigten mit einer höheren Durchschnittsrente“ zurück.

Anzeige

Deutsche Arbeitgeber haben in ihren Bilanzen Pensionszusagen im Wert von gut 320 Milliarden Euro ausgewiesen. Hierfür seien von den Arbeitgebern wegen des gestiegenen Beitrags in diesem Jahr etwas über 780 Millionen Euro Beiträge an den PSVaG zu überweisen. Im Jahr 2014 belasteten dagegen nur 416 Millionen Euro die Bilanz der Firmen für ihre Rentenzusagen an die Belegschaften, schreibt der PSVaG und meldet aktuell mehr als 92.000 Mitgliedsunternehmen, die mit ihren Beiträgen das Umlageverfahren finanzieren, mit dem die Arbeitgeberschaft ihre Rentenzusagen sichert.

„Keiner kommt davon“

Der PSVaG ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Arbeitgeber, gegründet im Jahr 1974. Einer breiten Öffentlichkeit wurde der Verein bekannt infolge der Pleite des Elektro-Konzerns AEG-Telefunken in den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts. Damals waren mit dem Untergang des vormaligen Vorzeigeunternehmens der deutschen Wirtschaft große teile der AEG-Betriebsrenten futsch. Der PSVaG sprang 1982 für die AEG-Beschäftigten mit zwei Millionen D-Mark ein und versiebenfachte damals seine Kosten (1981: 277 Millionen D-Mark).

Nachzulesen ist die Geschichte der Finanzierung des Insolvenzschutzes am Beispiel AEG in einem bemerkenswert gut recherchierten und noch immer aktuellen Beitrag der „ZEIT“ aus dem Jahr 1982: „Keiner kommt davon“.

Anzeige

Das Beispiel AEG aus den Anfangsjahren des Vereins zeigt, wie volatil die Kosten – und damit die auf die Arbeitgeber umzulegenden Beiträge – für den Insolvenzschutz der Betriebsrenten sind. Die Mechanik sprunghaft steigender und sinkender Beitragssätze für die Pensionssicherung zeigte sich zuletzt für die Arbeitgeber schmerzlich im Jahr 2009. Damals trieben die vom PSVaG übernommen Pensionslasten den Beitragssatz auf mehr als 14 Promille der Pensionsrückstellungen der Unternehmen. Der Beitragssatz wird immer bezogen auf die von den Arbeitgebern jährlich per 30. September gemeldeten Pensionsrückstellungen und -zusagen. Letztere müssen nicht unbedingt bilanziert sein; auch bilanzfreie, bereits versicherungsförmig rückgedeckte also (aus)finanzierte Rentenzusagen über die Durchführungswege Unterstützungs- oder Pensionskasse kosten PSVaG-Beitrag.

Anzeige