Schäuble will „in der nächsten Legislaturperiode darüber nachdenken, ob wir die Steinbrücksche Steuerreform bei der Kapitalertragsteuer, die ja mit der Unvollkommenheit der Erfassung von Kapitaleinkünften begründet war, zur Disposition stellen", so zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Rede des Finanzministers. Übersetzt heißt das, dass die von Vorgänger Peer Steinbrück 2009 eingeführte Abgeltungssteuer gekippt werden soll. Seither war das ein Steuerprivileg für Bezieher hoher Zinseinkünfte.

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Finanzminister Wolfgang Schäuble: Neuerungen im Steuersystem Finanzminister Wolfgang Schäuble: Neuerungen im Steuersystem S. Hofschlaeger / pixelio.de

2017 Einkommenssteuersatz auf Kapitalerträge

Der Einkommenssteuersatz ist in den meisten Fällen deutlich höher als 25 Prozent. Demzufolge würde das in den meisten Fällen auch zu einer deutlichen Steuererhöhung führen. Da die Koalition für die aktuelle Legislaturperiode Steuererhöhungen ausgeschlossen hat, kündigt Schäuble die neue Regelung also aus gutem Grund erst für 2017 an.

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Außerdem wird es ab 2017 durch das globale Abkommen über den automatische Austausch von Kontodaten zwischen den 51 Unterzeichnerstaaten einfacher, Geldströme ins Ausland nachvollziehen zu können. Die Abgeltungsteuer sei eingeführt worden, weil sich kaum kontrollieren ließ, wenn Unternehmen und private Vermögen am Fiskus vorbei ins Ausland gebracht wurden, sagte SPD-Fraktions-Vize Carsten Schneider.

deutsche-versicherungsboerse.de; Süddeutschen Zeitung (Mi., 11.11.2015)

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