Die in Heddesheim ansässige Sachwert-Schmiede GmbH hatte mit Dritten Darlehensverträge abgeschlossen, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete.

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Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge hatte das Unternehmen ein Einlagengeschäft betrieben. Dies wurde allerdings ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin durchgeführt.

Nun reagierte die Finanzaufsicht und ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an. Die Sachwert-Schmiede GmbH ist damit verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Das teilte die BaFin auf ihrer Webseite mit.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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