Fehler 1: Bis zum letzten Moment aufschieben

Viele Menschen möchten sich nicht mit dem unangenehmen Gedanken auseinandersetzen, dass ihnen etwas Schlimmes passieren könnte. Sie schieben die Erstellung einer Vollmacht jahrelang vor sich her. Wer kurz vor einer anstehenden Operation in letzter Minute seinem Angehörigen noch zügig eine Vorsorgevollmacht in die Hand drückt, handelt zwar nicht falsch, bürdet ihm allerdings eine schwere Verantwortung auf. Noch dramatischer ist die Situation, wenn im Unglücksfall keine Festlegungen durch den Patienten vorliegen – nahe Verwandte geraten dann bei einer notwendigen Entscheidung in schwere Gewissensnöte. Damit diese Situation nicht passiert, sollte jeder rechtzeitig seine Vollmachten erstellen.

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Fehler 2: Verwendung eines allgemeinen Formulars

Gerade in Zeiten des Internets finden Interessierte schnell Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht. Auch wenn dieser Weg bequem für die betreffende Person ist, ist er nicht empfehlenswert. Diese Formulare sind oftmals viel zu allgemeingültig und berücksichtigen nicht die persönliche Situation. Deswegen ist es ratsamer, eine individuelle Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Fehler 3: Einschränkungen in die Vollmacht einbinden

Viele Vollmachtgeber beschränken ihre Dokumente mit Ergänzungen wie „Diese Vollmacht soll nur gelten, wenn ich geschäftsunfähig werde.“ Das Problem dabei: Damit werden oft umständliche Nachweisverfahren notwendig, die verhindern, dass wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden können. Die bessere Lösung ist deswegen, eine uneingeschränkte Vollmacht auszustellen und gleichzeitig mit dem Bevollmächtigten vertraglich festzulegen, in welchem Fall er von seiner Vorsorgevollmacht Gebrauch machen darf.

Fehler 4: Originale sicher zu Hause verstecken

Das Prinzip „Ich verwahre wichtige Dokumente sicher in einer Schublade“ ist bei der Vorsorgevollmacht nicht sinnvoll. Im Notfall sind die Papiere nicht griffbereit und dem Verantwortlichen sind die Hände gebunden. Vorsorgevollmachten sollten deswegen immer öffentlich zugänglich gemacht werden. Dafür gibt es bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Register für Vorsorgevollmachten. Auch wenn darin vor allem notariell beurkundete Vollmachten verzeichnet werden sollen, können auch Privatpersonen eine private Vorsorgevollmacht dort registrieren lassen. Auf diese Weise kann jeder Arzt und jede Behörde auf Anfrage beim Vorsorgeregister erfahren, ob es eine Vollmacht gibt und wo sie liegt.

Fehler 5: Kopien verteilen

Oftmals erhalten Bevollmächtigte eine Kopie der Vollmacht zur sicheren Verwahrung. Allerdings wird das Dokument in dieser Ausführung nicht von Krankenhäusern und anderen Institutionen anerkannt. Damit die betreffende Person handlungsfähig bleibt, muss sie die Vorsorgevollmacht im Original erhalten. Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird übrigens auch vermerkt, dass diese Person im Besitz der Vollmachturkunde ist.

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Steckbrief Margit Winkler: Winkler ist Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung und Expertin für die Themen Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament. Sie hat einen Zertifikatskurs initiiert, mit dem sie GenerationenBerater (IHK) ausbildet. Zudem unterstützt sie Firmen der Finanzbranche mit Kunden- und Werbeunterlagen zum Thema. Ihr Buch "Vorsorgen ist keine Frage des Alters" ist im Walhalla Fachverlag Regensburg erschienen.

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