Zeit ist Geld

Wer in ein paar Jahren in Rente geht, der beschäftigt sich meist dann doch etwas intensiver mit der zu erwartenden Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das führt in vielen Fällen gleich zu zweimal bösem Erwachen. Einerseits wird dann oft festgestellt, dass die eigentlichen Erwartungen an die Leistung aus der gesetzliche Rentenversicherung bei weitem nicht erfüllen werden, andererseits wird schmerzlich erkannt, dass es zu spät ist mit Eigenvorsorge gegenzusteuern; schlichtweg weil die Zeit bis zum Rentenbeginn dafür nicht mehr reicht.

Damit es Kindern und Enkeln nicht ebenso geht

Wer seine Kinder bzw. Enkel vor diesem Szenario schützen will, der kann dies aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Zeit mit sehr kleinen Beiträgen tun. Erfolgt dies von Geburt an, dann reichen schon 10,-- Euro monatlich.

Versicherung und Geldanlage trennen

Dies funktioniert bei Kleinstbeiträgen (wie z.B. 10,-- Euro monatlich) allerdings nur dann, wenn auf die Kosten geachtet wird. Dafür ist in allererster Linie eine Trennung von Versicherung und Geldanlage notwendig. Im Nachfolgenden wird es daher auch nicht um die sinnvollen und erforderlichen Versicherungen für Kinder und Jugendliche gehen, sondern ausschließlich um eine sinnvolle Anlagevariante.

Die Zinsen sind tot, es lebe die Rendite

Am Geldmarkt ist derzeit kein Blumentopf zu gewinnen. Das Sparbuch und Festgelder sind daher eher ungeeignet, wenn ein ansprechender Wertzuwachs erzielt werden soll. Besser geeignet erscheint z.B. ein Aktien-Investmentfonds-Sparplan. Denn langfristig soll Geld ja "arbeiten". Natürlich kann Geld nicht wirklich selbst arbeiten, aber durch Kapitalanlage in der Wirtschaft arbeitet das angelegte Geld sozusagen indirekt. Und das ist wichtig, denn nur in der Wirtschaft werden tatsächliche Werte produziert. Somit ist das sinnvollste, fairste und bequemste Anlageinstrument ein Aktien-Investmentfonds-Sparplan. Um mit echten Zahlen zu arbeiten soll das nachfolgende Beispiel anhand einer Vergangenheitsbetrachtung verdeutlicht werden. Einer der am längsten am Markt verfügbaren Aktien-Investmentfonds ist der Templeton Growth Fund, daher wird dieser beispielhaft genutzt.

Die Depotkosten

Anlagen in Investmentfonds sind selbstverständlich ebenfalls mit Kosten belegt, dazu zählen auch die Depotkosten. Allerdings bieten einige Anbieter kostenfreie Depots an, beispielsweise den kostenfreien ebase Minisparplan für Kinder und Jugendliche. Weitere Kosten fallen in Form von Ausgabeaufschlägen und Managementgebühren an. Da ein echter Wertzuwachs nur nach Kosten ermittelt werden kann, bezieht sich die nachfolgende Rechnung auf die Wertzuwächse nach Kosten.

Nur 10 Euro monatlich und viel Zeit

Nehmen wir nun an, den ebase Minisparplan hätte es 1955 schon gegeben. Nehmen wir weiter an, dass ein Kind Lisa Muster am 22.07.1955 geboren wurde und dass die Großeltern der kleinen Lisa mit Beginn zum 01.08.1955 einen Minisparplan im Aktien-Investmentfonds Templeton Growth Fund (den es 1955 schon gab) geschenkt hätten. Der monatliche Minibeitrag von 10,-- Euro wurde stets bezahlt, erst von den Großeltern, dann von den Eltern, später von Lisa selbst. Lisa arbeitet später in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, wird selbstverständlich selbst Mutter eines Kindes und hat auch nie etwas von dem Geld aus dem Aktien-Investmentfonds-Sparplan entnommen.

Silver Ager mit Pfiff

Am 22.07.2015 ist Lisa nun 60 Jahre alt geworden und wünscht sich einen erfüllten Lebensabend ohne Geldsorgen. Den kann sie haben, obwohl sie vorzeitig und unter hohen Abzügen mit einer kleinen Rente von nur 880,-- Euro monatlich netto in den Vorruhestand geht. Denn aus den kleinen, monatlichen 10,-- Euro Beiträgen sind in der Zwischenzeit 543.499,-- Euro(*) geworden (Stand 31.07.2015, nach Kosten). Lisa entnimmt zukünftig nun pro Monat einen Bruttobetrag von 2.800,-- Euro aus dem Aktien-Investmentfonds-Depot, der Rest bleibt jeweils im Depot enthalten. Nehmen wir nun weiter an, dass Lisa die monatliche Entnahme von 2.800,-- Euro komplett versteuern müsste (max. 28% Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer). Dies wären zusammengenommen rund 790,-- Euro monatlich an Abzügen. Verbleiben also monatlich netto 2.000,-- Euro pro Monat an Rente aus dem Aktien-Investmentfonds-Depot + monatlich 880,-- Euro gesetzliche Rente. Insgesamt stehen Lisa also ansehliche 2.880,-- Euro monatlich zum tatsächlichen Verbrauch zur Verfügung.

Die Vorsorge Vorsorge

Lisa hat, auch aufgrund der fehlenden Geldsorgen, im Alter ein erfülltes Leben. Sie reist viel und kann ihr eigenes Kind sowie ihr zwischenzeitlich geborenes Enkel stets gut unterstützen. Natürlich hat Lisa sowohl für ihr eigenes Kind wie auch für ihr Enkelkind jeweils zur Geburt einen Minisparplan abgeschlossen. Ganz clever hat Lisa die Inflation bedacht und daher für ihr Kind einen Minisparplan von 20,-- Euro monatlich und für ihr Enkelkind einen Minisparplan von 30,-- Euro monatlich abgeschlossen.

Das unvermeidliche Ende von Lisa liegt in der Zukunft

Da wir nicht in die Zukunft schauen können nehmen wir an, dass sich Lisas eigenes Aktien-Investmentfonds-Depot im Templeton Growth Fund für die 30 Jahre ab ihrem 60. Lebensjahr genau gleich wie in den Jahren 1985 – 2015 entwickelt hat (inklusive aller Höhen und Tiefen). Im hohen Alter von 90 Jahren ist Lisa dann am 27.07.2045 verstorben. Sie hat aus dem Depot vom 60. Lebensjahr bis zum 90. Lebensjahr insgesamt 1.008.000,-- Euro (brutto) entnommen. Trotzdem ist Lisas Aktieninvestmentfonds-Depot nicht gestorben. Ganz im Gegenteil, denn durch die fortlaufende Wertsteigerung des jeweils nach Entnahme verbleibenden Kapitals ist Lisas Aktien-Investmentfonds-Depot im Templeton Growth Fund - trotz der Entnahmen - auf mittlerweile 1.365.067,-- Euro angewachsen (Stand 31.07.2045). Kapital, welches nun der Erbmasse zufällt.

Beratung auch zum Minisparplan notwendig

Den Minisparplan erhalten Interessierte z.B. bei Versicherungsmaklern die gleichzeitig über eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler verfügen, ebenso bei reinen Finanzanlagenvermittlern wie auch bei Honorar-Anlageberatern und Honorar-Finanzanlagenberatern. Auch zum Minisparplan sollte stets eine persönliche Beratung erfolgen, was selbstverständlich in allen Geld- und Versicherungsangelegenheiten gilt.

(*) alle Berechnungen in diesem Artikel mit freundlicher Unterstützung von Frau Cornelia Fentzahn (Vertriebsleiterin Investment der INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH)