Dreiundsechzig Prozent der Deutschen fürchten sich davor, ein Pflegefall zu werden. Doch ungeachtet der Tatsache, dass die Anzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland steigt und damit die Engpässe in der Finanzierung und der Unterbringung auf Pflegeplätzen, vertagen viele Bundesbürger eine Auseinandersetzung mit der Pflegevorsorge auf später. Dabei macht es eigentlich mehr Sinn, sich noch in jungen Jahren mit der eigenen privaten Absicherung zu befassen, den dann lässt sie sich noch zu einem guten Preis einkaufen, wie auf der Seite Pfefferminzia.de zu lesen war.

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Pflegegrade und Pflegestufen näher dran an der Realität der Bedürftigen

Auch plant die Bundesregierung, bei der Pflege aktiv zu werden. So will die Koalition die dringendsten Fragen noch in dieser Regierungsperiode geklärt wissen. Das heisst, sie möchte nicht nur Strukturen schaffen, die eine bessere Pflege ermöglichen, sondern auch Pflege ermöglichen; die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bedürftigen entgegen kommt. Das beinhaltet auch die Aufhebung einer Trennung zwischen geistigen und körperlichen Gebrechen. Künftig ist es gleichgültig, ob körperliche oder geistige Defizite die Pflegebedürftigkeit herbeiführen. Ab 2017 wird es darum fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen geben. Denn auch wenn ein Dementer körperlich fit genug ist; sich selbstständig anzukleiden, so ist er es doch aber mental oft überfordert und braucht ebenfalls Hilfe, die Geld kostet.

So hat die Bundesregierung im Januar des aktuellen Jahres per erstem Pflegestärkungsgesetz die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben, um der steigenden Zahl von Bedürftigen langfristig Herr zu werden. Nachdem die Beitragssätze vorerst um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose zugenommen haben, werden sie in einem zweiten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt um weitere 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Im Ergebnis soll durch die Anhebung ein Plus von fünf Milliarden Euro pro Jahr die Kassen füllen. Um das System auch langfristig am Laufen zu halten, gehen davon jeweils 1,2 Milliarden Euro in einen neu geschaffenen Pflegevorsorgefonds ab – damit will man eventuelle Beitragssteigerungen abfangen. Ferner sollen die Einnahmen sowohl die häusliche Pflege als auch die Betreuung in den Pflegeheimen verbessern. Fortan wird es Pflegebedürftigen möglich sein; sowohl ambulante Sachleistungen als auch Pflegegeld zu erhalten, ohne dass beides wie bisher miteinander verrechnet wird. Auch werden dem Pflegebedürftigen in der Kombination aus Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III statt wie bisher 2.325 Euro, künftig bis zu 3.224 Euro monatlich zur Verfügung gestellt.

Versorgungslücken schliessen durch private Absicherung

Auch wenn sich die Bundesregierung hier sehr ins Zeug legt, mehr als ein Teilkaskoangebot kann die Pflegekasse nicht sein. Wer mehr erwartet, sollte sich über Möglichkeiten der zusätzlichen privaten Absicherung informieren. Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) rechnet vor: „So kann ein Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung der Pflegestufe III monatlich durchaus 3.500 Euro und mehr kosten.“ Solche Versorgungslücken lassen sich mit privaten Pflegezusatzversicherungen schließen. Dabei werden drei Modelle unterschieden: Pflegerentenversicherungen, die sich bei Lebensversicherern kaufen lassen, zweitens Pflegekostenversicherungen sowie drittens Pflegetagegeldversicherungen der Krankenversicherer. Trotz aller Hoffnung, man selbst möge nicht betroffen sein, haben inzwischen immerhin rund 3,4 Millionen Deutsche eine Versicherung für den Pflegefall abgeschlossen, während es vor zwei Jahren noch 0,5 Millionen weniger waren.

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Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die moralische und gesetzliche Verpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern. Werden diese zum Pflegefall und ihre Betreuung verschlingt sehr viel Geld, müssen die Kinder bis zu einer als zumutbar geschätzten Höhe diese Kosten tragen. Das gilt auch, wenn der Kontakt zwischen Kindern und Eltern schon sehr lange ruht oder abgebrochen wurde, so hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Allein in dem Fall größter Vernachlässigung elterlicher Fürsorge während der Kindheit des Nachwuchses, wird dieser von der Pflicht zum Unterhalt entbunden.

pfefferminzia.de

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