Fehlschätzung?

Offenbar muss man sowohl Produktgeber wie auch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), den Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit fortlaufenden - wegen fehlender Zahlen zwangsläufig ungenauen - Schätzungen zwingen, endlich aussagekräftige Zahlen herauszugeben. Warum sämtliche Medien, ganz egal ob Presse, Rundfunk, Fernsehen oder Internet, bisher nicht Sturm laufen, um verlässliche und tatsächlich aussagekräftige Zahlen in Sachen Riester zu erhalten, dies ist kaum nachvollziehbar.

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Sind die Schätzungen wirklich falsch oder eher zu positiv?

Das "Erzwingen" von aussagekräftigen Zahlen funktioniert - wenn überhaupt - natürlich nur dann, wenn die nachfolgend und beispielhaft vorgenommene Schätzung schlechter ist, als die tatsächlichen Zahlen. Sollte die nachfolgende Schätzung dagegen besser sein als die Realität, so wird sich kaum ein Anbieter gegen die Schätzung wehren. Allein das sollte Vermittler, Kunden und Medien zum Nachdenken anregen.

Die Zahlen zur (falschen?) Beispielschätzung

In einem Beitrag berichtete FONDS professionell ONLINE am 26.08.2015 zu den Riester-Produkten der DWS u.a. folgendes (Zitat): "Auf die Partner Zurich und Postbank entfallen weitere 500.000 Verträge mit zwei Milliarden Euro an Volumen.". DWS hat seit 01.12.2006 bzw. seit 02.07.2007 die gültigen Riester-Zertifizierungen. Zur Vereinfachung wird das Jahr 2007 in der Beispielrechnung verwendet.

Die (falsche?) Rechnung dazu

2.000.000.000 Euro Anlagesumme geteilt durch 500.000 Verträge ergeben einen durchschnittlichen Betrag pro Vertrag in Höhe von gerade einmal 4.000 Euro in 2015. Nimmt man nun an, dass der Riester-Vertrag 2007 abgeschlossen wurde, dann ergibt sich bei einem Betrag in Höhe 4.000 Euro zu 2015 ein theoretischer Monatsbeitrag von läppischen 41 Euro. Davon müssten anteilige Förderung und Rendite noch abgezogen werden. Was wird danach als durchschnittlicher Eigenbeitrag übrig bleiben? Wie hoch würde also die tatsächliche Riester-Grundförderung ausfallen? Durchaus möglich, dass es sich dabei gerade für Riester-Sparer ohne zulageberechtigte Kinder um ein Trauerspiel handelt, was in vielen Konstellationen aber auch auf Fälle mit ein oder zwei zulagenberechtigten Kindern zutreffen kann.

Riester-Neugeschäft fängt Storno nicht auf

Und im Versicherungsbereich? Die letzten Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) machen deutlich, dass im Versicherungsbereich (Zeitraum 31.12.2014 bis 31.03.2015) das eingehende Neugeschäft zu Riester nicht einmal mehr die Anzahl der stornierten Versicherungs-Riester-Verträge auffangen konnte. Vermutlich hat eine zunehmende Zahl von Versicherungs-Riester-Sparern tatsächlich einmal ihre Wertmitteilungen gelesen und dann gekündigt.

Die fehlenden Zahlen

Das macht deutlich, wie wichtig es wäre aussagekräftige Zahlen zu haben. Aber Produktgeber, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mauern hier - vermutlich aus Eigeninteresse - ganz gewaltig. Vermittler, Kunden und Medien stehen im Dunklen. Es drängt sich die Vermutung auf, dass sich mit Hinblick auf Riester eine völlig neue Denkweise bei Vermittlern und Kunden einstellen würde, wenn vom BMAS folgende Zahlen fortlaufend und für einen Laien verständlich veröffentlicht würden (z.B. quartalsweise, wie das BMAS seine derzeit fast nichtssagenden Riester-Zahlen zur Verfügung stellt):

  1. Anzahl der bestehenden, nicht beitragsfrei gestellten Riester-Verträge zur Einkommensgruppe bis 10.000 Euro jährliches Bruttogehalt, die die erforderlichen 4 Prozent Eigenbeitrag vom letzten Bruttojahresgehalt als Eigenbeitrag leisten, um tatsächlich die volle Förderung zu erhalten.
  2. Anzahl der bestehenden, nicht beitragsfrei gestellten Riester-Verträge zur Einkommensgruppe bis 10.000 Euro jährliches Bruttogehalt, die wenigstens 2 Prozent Eigenbeitrag vom letzten Bruttojahresgehalt als Eigenbeitrag leisten, um zumindest die hälftige Förderung zu erhalten.
  3. Anzahl der bestehenden, nicht beitragsfrei gestellten Riester-Verträge zur Einkommensgruppe bis 10.000 Euro jährliches Bruttogehalt, die lediglich den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich leisten.
  4. Alle drei vorgenannten Angaben sodann auch zu den Einkommensgruppen bis 20.000 Euro jährliches Bruttogehalt und bis 30.000 Euro jährliches Bruttogehalt.
  5. Zu den Punkten 1. bis 4. die Anzahl der jeweiligen Verträge, zu denen tatsächlich für jedes Jahr ein entsprechender Zulagenantrag gestellt und positiv beschieden wurde.
  6. Die Angabe, wie viele Riester-Verträge des Gesamtvertrags-Riester-Bestandes mit Beiträgen bedient werden, also nicht gekündigt oder beitragsfrei gestellt sind.
  7. Die Angabe, wie viele Riester-Verträge des Gesamtvertrags-Riester-Bestandes nicht mehr mit Beiträgen bedient werden, also beitragsfrei ruhen.
  8. Zusätzlich die Angabe, wie viele Riester-Verträge von Beginn der Riester-Förderung an bis zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt jemals abgeschlossen wurden, ganz egal ob diese noch bestehen oder nicht.

Jeder, ganz gleich ob Kunde, Vermittler oder Medienvertreter sollte sich dringend fragen, warum es diese Zahlen nicht gibt.

Altersvorsorge und Sparen sind wichtig

Fakt ist, dass in vielen Fällen - wahrscheinlich eher bei der Mehrheit - die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Wer nichts tut, der läuft Gefahr keine Rente zu erhalten, sondern eher Grundsicherung zu beziehen. Es geht also nicht darum ob man spart (dies ist zwangsläufig erforderlich), sondern wie und in welchen Produkten man spart. Und es geht auch darum vollmundige Werbeaussagen von Produktanbietern im Fernsehen, Rundfunk, Internet und in Hochglanzprospekten von den oft ernüchternden Tatsachen zu trennen.

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Tipp: Verbraucherzentralen raten grundsätzlich zu einer Trennung von Versicherung und Geldanlage/Altersvorsorge. Und geförderte Produkte gibt es nicht nur als Riester, sondern auch in sehr sinnvoller Ausprägung, so z.B. bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) - ohne Versicherungsmantel. Einige Tipps zu Versicherungen, Altersvorsorge und Sparen finden Interessierte in einem weiteren Artikel auf Versicherungsbote.

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