Einer Studie von Prof. Dr. Andreas Oehler zufolge erleiden Verbraucher allein bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen Verluste in Höhe von über 10 Milliarden Euro pro Jahr, weil sie Verträge vorzeitig kündigen. Dabei führt die Studie den allergrößten Teil der Stornierungen auf eine irreführende oder unvollständige Verbraucherberatung bei Vertragsabschluss zurück. Dies treffe auch für Riester-Verträge zu. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dürfte es ähnlich aussehen, insbesondere dann, wenn die bAV ausschließlich im Wege der Gehaltsumwandlung erfolgt und der entsprechende Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist. Die Studie wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stark kritisiert, doch hat Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) hat die Kritik des GDV an Oehlers Studie wiederum ad absurdum geführt.

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50 Milliarden Verlust jedes Jahr

Den Gesamtverlust, den deutsche Verbraucher jedes Jahr durch mangelhafte Beratung zu Produkten der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche erleiden, wird auf mindestens 50 Milliarden Euro geschätzt. Ein erheblicher Teil dürfte dabei auf unsinnige Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes fallen. Zum Thema Grauer Kapitalmarkt verweise ich gern auf einen früheren Artikel.

Nochmal 60 bis 70 Milliarden Verlust jedes Jahr

Darüber hinaus haben deutsche Sparer aufgrund andauernder Zinssenkungen seit Ausbruch der Finanzkrise jedes Jahr weitere Milliarden verloren, weil sie schlichtweg in die falschen Produkte investieren – meist aus übersteigertem Sicherheitsbedürfnis heraus. Ökonom Hans-Werner Sinn (Chef des Ifo-Instituts) rechnet vor, dass den Deutschen seit 2008 etwa 300 Milliarden Euro entgangen sind im Vergleich zu den Zinsen, die Ende 2007 vor Ausbruch der Krise zu erzielen waren. Jahr für Jahr betrage der Verlust inzwischen 60 bis 70 Milliarden Euro.

Anstatt ihr Geld weiter auf kaum verzinste Sparkonten zu tragen, sollten die Deutschen mehr auf Aktien setzen. „Aktien sind das sicherste was man haben kann“, lässt Sinn verlauten. Unverständlicher Weise sind die Deutschen allerdings ausgewiesene Aktien-Muffel, denn nur 13,8 Prozent sind (zumeist über Fonds) in Aktien investiert.

Die 10 schlimmsten Fehler von Verbrauchern und Tipps zur Vermeidung:
Fehler 1: Nicht über Versicherungen und Geld reden und sich keine Zeit für ein Beratungsgespräch nehmen!

Zu teure Versicherungen, unnötige Versicherungen, fehlende Versicherungen, falsche Geldanlagen, falsche Altersvorsorge, ungünstige Sparverträge – all das kostet Verbraucher sehr viel Geld, jeden Tag und erst recht im Schadenfall. Nehmen Sie sich Zeit für eine Überprüfung Ihrer Versicherungen und Anlagen. Es ist völlig unverständlich, warum die Deutschen mehr Zeit für einen Autokauf investieren, als für Versicherungen, Geldanlagen und ihre Altersvorsorge; dabei geht es hier um viel, viel mehr Geld als beim Autokauf – teilweise gar um die Existenz der ganzen Familie.

Fehler 2: Falsche Beratung und falsche Vorstellungen über Finanz- bzw. Versicherungsberatung!

Freunde, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen und Verbraucherzentralen haften nicht für den erteilten Rat. Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Finanzanlagevermittler, Banken, Versicherungen und Versicherungsvertreter können dagegen durch den Verbraucher für einen falsch erteilten Rat im Versicherungs- bzw. Finanzbereich in Haftung genommen werden.

Ein falscher Rat kann darin bestehen, dass wichtige Versicherungen fehlen oder bestimmte Risiken nur unzureichend abgesichert sind. Dies betrifft im Personenversicherungsbereich z. B. die Risiken Todesfall, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Wurden zur Altersvorsorge hochriskante Anlagen vermittelt (z. B. fehlgeschlagene Produkte des Grauen Kapitalmarktes), so kann dies ebenfalls einen Haftungsfall darstellen.

Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Finanzanlagevermittler, Banken, Versicherungen und Versicherungsvertreter sind gesetzlich verpflichtet, den einem Verbraucher gegebenen Rat zu dokumentieren. Für Freunde, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen und Verbraucherzentralen gilt dies gerade nicht. Überlegen Sie also sehr gut, wessen Rat Sie in Anspruch nehmen.

Fehler 3: Den falschen Berater wählen, vielleicht gar mit der Begründung „Der ist doch so nett“!

Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Beratern und Vermittlern. Unabhängig von Produktgebern dürfen nur Versicherungs- und Honoraranlageberater sowie Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler beraten. Vorgenannte Gruppen sind Interessenvertreter der Verbraucher und nicht Interessenvertreter der Banken, Sparkassen, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften. Eine gute Übersicht erhalten Verbraucher auch hier.

Fehler 4: An der Rechtsschutzversicherung sparen und Falschberatungen klaglos hinnehmen (müssen)!

Wie schon beschrieben, können Verbraucher sowohl Versicherungsberater, Versicherungsmakler und freie Finanzanlagevermittler, aber auch Banken und Sparkassen, Versicherungen und Versicherungsvertreter für Falschberatung in Haftung nehmen. Damit Verbraucher ihre Rechte bei den teils erheblichen Streitwerten aber wirklich durchsetzen können, ist unbedingt eine Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtsschutz mit hervorragendem Bedingungswerk notwendig.

Fehler 5: Koppel-Verträge abschließen und eine zu niedrige Todesfallabsicherung!

Schließen Sie nie Verträge ab, in denen Risikoabsicherung und Sparvorgang miteinander gekoppelt sind. Trennen Sie immer Versicherung und Geldanlage, denn für die Absicherung eines Risikos müssen Sie stets Geld bezahlen.

Beispiel Todesfallabsicherung eines Familienvaters: In einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind die Versicherungssummen für den Todesfall meist viel zu niedrig und stets mit einem Sparvorgang verbunden. Trennen Sie hier als besser in eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme (mindestens das 5fache Jahres-Bruttoeinkommen) und einen reinen Fondssparplan. So können Sie bei einem finanziellen Engpass z. B. den Fondssparplan ruhen lassen, verfügen aber noch immer für sehr wenig Geld über den vollen Todesfallschutz – und sparen Kosten.

Fehler 6: Auf Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten, eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente versichern oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ausschließlich nach dem Preis vergleichen!

Neben der Risikolebensversicherung (bei Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern und Häusle-Bauern) ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für alle Erwerbstätigen die wichtigste Personenversicherung! Auch eine BU sollte nie mit einem Sparvorgang abgeschlossen werden, sondern stets als reine Risikoversicherung, also als sogenannte selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU).

Eine SBU darf nie allein nach dem Preis verglichen werden. Viel wichtiger sind die Versicherungsbedingungen! SBU-Renten unterhalb des Grundsicherungssatzes sollten vermieden werden. Die versicherte SBU-Jahresrente sollte also mindestens in Höhe des derzeitigen Jahres-Nettogehaltes abgesichert werden. Ist eine SBU-Absicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, dann können die Alternativen Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease Versicherung oder sogenannte Multi-Renten geprüft werden. Ist keine der vorgenannten Absicherungen möglich, ist die Grundinvaliditätssumme der Unfallversicherung zu erhöhen.

Fehler 7: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, der braucht keine Unfallversicherung!

Diese Meinung wird teilweise von Verbraucherzentralen vertreten. Völlig verkannt wird dabei, dass eine Invalidität keine Berufsunfähigkeit bedeuten muss und das bei Feststellung einer Berufsunfähigkeit keinesfalls feststeht, dass gleichzeitig ein Invaliditätsgrad vorliegt. Es sind also beide Versicherungen sehr wichtig.

Fehler 8: Unfallversicherung nicht oder falsch abschließen!

Die Unfallversicherung zählt zu den drei wichtigsten Personenabsicherungen (Todesfall-, Berufsunfähigkeits- und Invaliditätsabsicherung). Sie soll vor allem einem Zweck dienen: Dem Schutz im Falle einer Invalidität aufgrund eines Unfalls. Bei den meisten solcher Fälle liegt Invalidität mit geringem Grad vor. Daher ist zuerst einmal eine ausreichend hohe Grundinvaliditätssumme notwendig (mindestens das 5fache Jahres-Bruttoeinkommen). Für die Absicherung schwerer Invaliditätsfälle sollte zusätzliche eine Progression beinhaltet sein. Die Progression sollte spätestens ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent greifen und linear steigend sein (z. B. 225 Prozent oder 350 Prozent Progression).

Wichtig sind darüber hinaus eine gute Gliedertaxe und ein gutes Bedingungswerk. Mitversichert werden sollte auch eine kleine Todesfallleistung von ca. 10.000 Euro, die im Invaliditätsfall als Übergangsleistung abgerufen werden kann. Auf weitere Zusatzleistungen wie z. B. Unfallkrankenhaustagegeld oder Genesungsgeld sollten Sie besser verzichten und diese Gelder besser für eine Erhöhung der Invaliditätsgrundsumme oder für eine Erhöhung der SBU-Rente verwenden.

Fehler 9: Altersvorsorge mit Produkten des sogenannten Grauen Kapitalmarktes und sonstigen hochriskanten Anlagevehikeln!

Produkte aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarktes sind gerade für Kleinanleger hoch riskant und nicht zur Altersvorsorge geeignet. Zu derartigen Produkten gehören u. a.:

  • Venture-Capital Beteiligungen,
  • geschlossene Beteiligungen / Fonds in alternative Energien (z. B. Wind- oder Solarparks),
  • sonstige stille Beteiligungen (z. B. Blockheizkraftwerke, Pflegeheime, sonstige geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen),
  • Anlagen in Edelmetallen, Diamanten bzw. Edel- oder Halbedelsteinen, die Ihnen nicht physisch vorliegen, deren Prüfung auf Echtheit nicht von einem von Ihnen beauftragten Spezialisten vorgenommen wurde und die von Ihnen viel zu teuer erworben wurden.

Risikobehaftet sind aber auch einige Anlagen außerhalb des grauen Kapitalmarktes. Dazu zählen z. B. Zertifikate und Optionen.

Fehler 10: Angst vor Aktien zur Altersvorsorge!

Die erwähnte Aussage von Hans-Werner Sinn „Aktien sind das sicherste was man haben kann“ hat einen einfachen aber plausiblen Grund: Warum investieren Sie eigentlich nicht in Ihren eigenen Verbrauch? Werden Sie morgen aufhören, Wasser oder Energie zu verbrauchen, zu essen, zu trinken, zu tanken oder zu heizen? Werden Sie ab morgen auf Wohnung, Kleidung, Schränke, Tische, Stühle, Sessel, Betten, Besteck, Geschirr, Toilette, Waschbecken, Lampen, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Auto, PC, Telefon und andere Dinge verzichten? Nein? Warum investieren Sie dann nicht in Firmen, die diese Dinge bereit- bzw. herstellen?

Mit offenen Investmentfonds - die das Risiko streuen, also auf verschiedene Branchen und verschiedene Aktien sowie auf verschiedene Länder und verschiedene Währungen verteilen - ist dies auch für Kleinsparer möglich. Wenn Sie dann noch darauf achten, offene Investmentfonds nicht bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse, sondern bei freien Finanzanlagevermittlern mit großem Marktüberblick und entsprechender Beratungsexpertise zu kaufen, haben Sie gute Chancen über einen langfristigen Zeitraum - denn Altersvorsorge ist langfristig - tatsächlich eine gute Rendite zu erzielen.

Es gibt nahezu unendlich viele Möglichkeiten, in offene Investmentfonds zu investieren. Mit sehr wenig Risiko, mittlerem Risiko oder auch Chancen-orientiert. Kurzfristig sind die Börsen mit Sicherheit keine Einbahnstrasse, aber langfristig gesehen hatten und haben Verbraucher mit einer Anlage in offenen Investmentfonds wohl beste Renditeaussichten zu relativ geringen Kosten. So konnten Fonds-Sparer, die monatlich in offene Investmentfonds mit deutschen Aktien 100 Euro einzahlten, in den letzten zwanzig Jahren (bis Ende Dezember 2014) einen Anlageerfolg von durchschnittlich 6 Prozent pro Jahr erzielen.

Übrigens sind Anlagen in offenen Investmentfonds auch mittels der besten Geldanlagemöglichkeit für Arbeitnehmer und Beamte möglich - über die sogenannte vermögenswirksame Leistung (VL). Im besten Fall zahlt Ihr Arbeitgeber/Dienstherr einen Zuschuss oder gar den Gesamtbeitrag zur VL und Sie erhalten (bis zu bestimmten Einkommensgrenzen) sogar noch 20 Prozent(!) staatliche Förderung.

Bereits nach sechs Jahren können Sie entscheiden, ob Sie das Geld im siebten Jahr gern haben wollen (oder auch später) und ob Sie in einem neuen Vertrag Arbeitgeberzuschuss und staatliche Förderung weiter erhalten. Damit dies zutrifft sollten Sie allerdings darauf achten, dass Ihre VL tatsächlich in einem offenen Aktieninvestmentfonds angelegt wird und nicht etwa in einer Lebensversicherung. Wichtig ist auch, dass es sich nicht um einen gezillmerten Vertrag handelt.

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Wenn Sie diese wenigen Punkte beachten, dann ist eine VL in offenen Investmentfonds die beste kurzfristige Sparmöglichkeit für Arbeitnehmer und Beamte überhaupt …

meint Ihr
Freddy Morgengrauen

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