Erbschaften und deren Aufteilung

Wenn es im Jahr 2013 fast 105.000 steuerpflichtige Erbschaften gab, dann sagt dies etwas über die Höhe dieser Erbschaften aus. Denn für erbende Kinder (als Beispiel) liegt der Freibetrag immerhin bei 400.000 Euro. Der andere Teil der insgesamt jährlich vererbten 250 Milliarden wird sich wohl unterhalb dieser Freigrenze bewegen.

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Sterbefälle zwischen dem 18. und dem 65. Lebensjahr

Allein im Jahr 2013 verstarben fast 150.000 Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Das sind fast 17 % aller Verstorbenen im Jahr 2013. Hieraus läßt sich leicht erkennen, wie wichtig eine Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen ist. Insgesamt verstarben im Jahr 2013 fast 894.000 Bürgerinnen und Bürger.

Trotz Trauer die richtigen Entscheidungen treffen

Dazu gehört, dass die Versicherungsunterlagen zeitnah geprüft werden. Teilweise ist die Prüfung unmittelbar erforderlich, z.B. wenn eine Versicherung auf den Todesfall besteht. Gleiches gilt, wenn der Tod durch Unfall verursacht wurde, für die Unfallversicherung.

Auch bei geerbten Wohneigentum müssen Sie den Versicherer informieren

Wenn Wohneigentum bzw. Grundstücke vererbt wurden, muss die Gebäude-Versicherung ebenfalls kurzfristig informiert werden. Für die Haus- und Grundbesitzerversicherung wie auch für die dazugehörige Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sowie für die Gebäudeversicherung ist nach der Meldung keine Lücke zu befürchten, denn diese Versicherungen gehen auf den Erben über. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Todesfall besteht im Übrigen nicht; es gelten die normalen Kündigungsbedingungen (meist 3 Monate vor Ablauf, vereinzelt aber auch wochentagstäglich).

Verschiedene Bestimmungen im Todesfall

Bei jeder Versicherungsart ist die entsprechende Bestimmung für den Todesfall anders geregelt. Ein interessantes Merkblatt für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers ist auf den Seiten des Bund der Versicherten zu finden.

Verfügungen und Vollmachten nicht vergessen

Wer die nachfolgenden Dokumente für sich und seine Familie noch nicht erstellt hat, der sollte dies unbedingt jetzt tun und die Sache nicht etwa auf die "lange Bank" schieben. Denken Sie dabei an die Uhr des neuen Leipziger Rathauses. Sie trägt die Umschrift MORS CERTA, HORA INCERTA (Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss). Folgende Dokumente sind erforderlich:

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  • Sorgerechtsverfügung (regelt wer sich um wirtschaftlich unselbständige Kinder kümmern soll)
  • Patientenverfügung (regelt wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden wollen)
  • Vorsorgevollmacht (regelt wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie es selbt nicht können)
  • Testament (regelt wer was erben soll)

Tipp: Verwenden Sie keine Vordrucke aus dem Internet. Diese sind oft fehlerhaft oder nicht eindeutig, teilweise gar veraltet. Viele Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater halten Kontakt zu entsprechenden Vorsorgedatenbanken, deren Anwälte oder Notare die entsprechenden Dokumente nach vorhergehender Befragung Ihrer Person meist sehr kostengünstig für Sie erstellen. Gute Vorsorgedatenbanken achten auch darauf, dass Ihre Dokumente bei gesetzlichen Änderungen aktualisiert werden und die Hinterlegung im Zentralregister der Notarkammer angezeigt wird.

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