Insgesamt kommt es in der Rentenversicherung nicht zu einer Veränderung der Gesamtkosten, weil im Gegenzug die laufenden Kosten erhöht wurden, doch verändern sich die Kostenstrukturen, so das Fazit der Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, vom Berliner Institut für Transparenz (ITA) im Auftrag des DIA.

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LVRG führt zu Richtungswechsel in der Kostenstruktur von Rentenversicherungen

Im Durchschnitt aller in der Studie untersuchten Tarife sanken die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten bei der klassischen Privat-Rente in der dritten Altersvorsorgeschicht um 28,6 Prozent, bei klassischen Riester-Renten um 25,5 Prozent und bei fondsgebundenen Riester-Renten um 33,5 Prozent.

„Diese überwiegende Senkung der einmaligen Kosten ist vor allem auf die Senkung des Höchstzillmersatzes zurückzuführen. Das lässt sich daran erkennen, dass bei der Mehrzahl der untersuchten Tarife die Anbieter diese Kosten in dem Maße, also um 37,5 Prozent verringert haben, wie durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz die Obergrenze abgesenkt wurde, bis zu der Versicherer zu Beginn eines Vertrages Abschlusskosten sofort in der Bilanz ansetzen können“, erläutert Dr. Mark Ortmann, ITA-Geschäftsführer und Autor der Studie.

Ohne Aufhebung des Provisionsabgabeverbot keine Senkung der Provision

Im Zuge des LVRG hatten einige Versicherer eine Senkung ihrer Abschlussprovisionen angekündigt, darunter Stuttgarter und ERGO, ARAG und Württembergische. Die DIA-Autoren stellen fest, dass sich das Provisionsniveau insgesamt allerdings nur unwesentlich verändert hat. Die meisten Versicherer haben keine Anpassungen vorgenommen oder geplant. „Ohne gesetzgeberische Maßnahmen werden sich die Vermittlungsprovisionen kaum signifikant nach unten bewegen“, erklärt Ortmann. Das zeigt sich zum Beispiel auch daran, dass einige wenige Anbieter entgegen dem Trend und trotz der Stoßrichtung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten erhöht haben.

„Wenn der Gesetzgeber eine Senkung der Provisionen wünscht, sollte er zuerst das längst überholte Provisionsabgabeverbot formell aufheben“, fordert Ortmann. „Nur wenn der dadurch ausgelöste Wettbewerb nicht zu einer Senkung der Provisionen führen sollte, könnte der Gesetzgeber Obergrenzen gesetzlich verankern, wie es zum Beispiel vor einigen Jahren in der privaten Krankenversicherung geschehen ist.“

Senkung der Abschlussprovision - Schmerzhaft für Vermittler, langfristiger Nutzen für Kunden

Die beobachteten Veränderungen bei der Vergütung sind vorrangig im Interesse des Kunden: Da die Verträge zu Beginn weniger mit Kosten belastet werden, steht ein größerer Teil der angesparten Beiträge sofort zur Verzinsung zur Verfügung. Außerdem fördert eine laufende Vergütung die Betreuung des Kunden durch den Versicherungsvermittler, weil dieser ein größeres Interesse hat, dass der Vertrag bis zum Ende durchgehalten und nicht vorzeitig storniert wird. Darüber hinaus verbessern sich die Rückkaufswerte bei einem vorzeitigen Vertragsende, so die Studien-Autoren.

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„Mit dem Richtungswechsel bei der Vergütung des Versicherungsvertriebs, der sich gegenwärtig anbahnt, stellen sich die Lebensversicherer auf die Zukunft ein. Der Anpassungsprozess mag für viele Versicherungsvermittler schmerzhaft sein, aber letztlich führt kein Weg daran vorbei. Eine laufende Vergütung sichert langfristig die Existenz der Vermittler, weil sie kontinuierlich fließende Einnahmen haben, und verbessert die Qualität der Kundenbetreuung in der Altersvorsorge“, fügt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern hinzu.

Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA)

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