Wie sich einer Statistik entnehmen lässt, lebte im Jahr 2011 fast zwei Drittel (64,8 Prozent) der Riester-Zulagenempfänger von einem Jahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro. Eine zusätzliche Steuerermäßigung, von der in der Tendenz eher Sparer mit höheren Einkommen profitieren, erhielt demgegenüber nur jeder dritte Zulagenempfänger. Ferner lässt sich der ZfA-Statistik entnehmen, dass vor allem Familien auf Riester setzen. Die Kinderzulagen für das Jahr 2011 lagen bei 1,3 Milliarden Euro. Dieser Wert entspricht somit etwa der Hälfte der ausgezahlten Zulagen insgesamt, das waren 2,69 Milliarden Euro - während sich die Steuerermäßigungen für Riester-Sparer bei rund 830 Millionen Euro bewegten.

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Insgesamt hat der Staat die Altersvorsorge über Riester zuletzt mit gut 3,52 Milliarden Euro gefördert, was knapp 4,5 Prozent mehr als 2010 ist. Die Zahl der Geförderten stieg ebenfalls um 4,5 Prozent auf gut 10,7 Millionen. Laut ZfA-Statistik allerdings wurde 2011 nur an gut die Hälfte der Sparer (56,4 Prozent) die volle Grundzulage von 154 Euro gezahlt. „Riester erreicht die Richtigen: Der Großteil der staatlichen Förderung geht an Familien und Sparer mit niedrigen Einkommen. Bedenklich ist allerdings, dass viele die Riester-Zulagen nicht voll ausschöpfen – gerade in der Niedrigzinsphase sollten Sparer "die maximale staatliche Förderung für den Kapitalaufbau nutzen“, kommentiert Peter Schwark, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Jährlich mindestens vier Prozent leisten

Bei der Beantragung der Riesterrente gilt es zu beachten, dass die Riester-Zulagen noch zwei Jahre nach Ablauf eines Beitragsjahres beantragt werden können – für das Jahr 2011 endete die Antragsfrist am 31. Dezember 2013. Demzufolge liegen derzeit erst für das Jahr 2011 nahezu vollständige Daten vor. Als Bundesbehörde ist die ZfA unter anderem zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Riester-Zulagen. Für alle, die die volle Riester-Förderung erhalten wollen, gilt jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzuzahlen.

Im Übrigen beträgt die maximale jährliche Grundzulage 154 Euro pro förderberechtigter Person. Eine zusätzliche Zahlung stellt die Kinderzulage von 185 Euro dar. Für Kinder, die nach 2008 oder danach geboren wurden, können weitere 300 Euro erwartet werden. Die Kinderzulage wird solange gezahlt, wie man auch Kindergeld bezieht, das heißt also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Auch können Beiträge zur Riester-Altersvorsorge eine Steuererstattung bewirken. So berechnet das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob über die Zahlung der Zulage hinaus ein Steuererstattungsanspruch besteht. Ist das der Fall, dann führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung für den Riester-Sparer. Der Sonderausgabenabzug ist übrigens auf 2.100 Euro begrenzt.

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Riester-Rente wird auf Grundsicherung angerechnet

Worauf der GDV allerdings nicht eingeht: Riester-Bezüge werden im Alter auf die Grundsicherung angerechnet. Die staatliche Fürsorgeleistung wird dann nach der heutigen Rechtslage um die Riester-Rente gekürzt. Bis zu eine Brutto-Einkommen von 2.500 Euro droht nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung, wenn Arbeitnehmer 2030 in Rente gehen, so ergaben Berechnungen des Bundessozialministeriums von 2012. Befürworter der Riester-Rente bringt das in Erklärungsnöte: Lohnt sich Riestern für Menschen mit niedrigem Einkommen überhaupt? Die Erwerbssituation könne sich ja langfristig verbessern, argumentieren Befürworter, und je zeitiger man mit Riestern anfange, desto besser. Auch sei gar nicht gewährleistet, dass es eine staatliche Grundsicherung in 15 Jahren noch gebe. Ob diese Argumente zynisch oder überzeugend sind, muss jeder Vermittler und Kunde selbst beurteilen.

gdv.de

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