Von einer kalten Progression spricht man, wenn sich abzeichnet, was sich gegenwärtig im Zusammenhang mit der Riesterrente abzeichnet. „Riestern“ bedeutet inzwischen vor allem für Geringsverdiener eine Belastung, denn sie müssen den inflationsbedingten sinkenden Anteil des Gesetzgebers durch wachsende eigene Anteile ausgleichen, da die staatliche Zulage seit Jahren eingefroren ist. Trotz der theoretischen Stabilität des Förderanteils ist durch die Inflation ein praktisches Sinken der Fördersumme entstanden - das ist die kalte Progression. Der GDV bemängelt diese Entwicklung und fordert deshalb eine Anhebung der staatlichen Fördersätze.

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Alle zahlen drauf, nur das Bundesfinanzministerium nicht

Was das konkret bedeutet, hat der GDV an einem einfachen Beispiel vorgerechnet. Die von der kalten Progression am stärksten betroffene Gruppe ist die mit geringem Einkommen. Wenn nun ein alleinstehender Arbeitnehmer, der den Mindestlohn bezieht, von der Zulagenförderung profitieren will, so muss er gegenwärtig drei Euro einzahlen um sich einen Euro staatlicher Zulage zu sichern. Vergleicht man das mit dem ersten Jahr der Riesterrente, 2002, dann ist der Anteil um fast dreißig Prozent gestiegen. Beim Bezug der Riesterrente gilt die Vier-Prozent-Regel: stets vier Prozent des Vorjahresgehalts sind, nach Zulagenabzug, in den Vertrag einzuzahlen. Wenn das Einkommen steigt, steigt also auch der Anteil. Steigt die Inflation, steigt der Anteil trotzdem, und das ist das Problem. Für Alleinerziehende, Geringverdiener, Mindestlohnbezieher ist der Umstand, dass sie Inflation wächst, eine finanzielle Belastung, die seit Einführung der Rente heute um fast 30 Prozent stärker wiegt als noch am Anfang.

Riester-Förderung sollte fair sein?

„Gerade die gesellschaftlichen Gruppen, für die eine geförderte Altersvorsorge besonders wichtig ist, werden von der Kalten Progression besonders getroffen“, formuliert der GDV-Hauptgeschäftsführer Peter Schwark seine Kritik, denn die Förderung der privaten Vorsorge werde auf diese Weise still und heimlich zurückgefahren. „Dabei hat der Staat durchaus die finanziellen Mittel, um die Zulagen zu erhöhen“, wie Schwark findet. Denn in Folge der sinkenden Zinsen konnte das Bundesfinanzministerium nach eigenen Angaben allein von 2008 bis Ende 2014 insgesamt 94 Milliarden Euro anhäufen, während zur gleichen Zeit die Sparer durch die niedrige Zinsen mehr und mehr Geld zuzahlen. „Einen Teil des haushaltspolitischen Spielraums zu nutzen, um private Altersvorsorge zu erleichtern, ist ein Gebot der Fairness“, so Schwark. Was der GDV allerdings ausblendet: Auch die Riester-Förderung wird aus Steuermitteln finanziert - und damit von den Steuerzahlern bezahlt. Zur Kasse gebeten werden auch jene Steuerzahler, die eine andere Altersvorsorge gewählt haben.

gdv.de

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