Die Bundesregierung habe bisher „noch keine politischen Festlegungen“ zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) getroffen, heißt es in der Antwort an Grüne/Bündnis 90.

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Nahles Betriebsrentenpläne: Bundesregierung beschwichtigt

Den offiziell als „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ bezeichneten Reformvorschlag, der die Handschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) trägt, will die Regierung offenbar noch nicht überbewertet wissen. Deswegen kategorisiert und reduziert die Regierung in ihrem Antwortschreiben an die Grünen den vorliegenden Entwurf zur Nahles-Rente zum „Diskussionsvorschlag“.

Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten Pläne umfassen zwei Kernideen. Zum einen soll die Betriebsrente künftig in tariflich vereinbarten Versorgungswerken organisiert und damit aus den Betrieben ausgelagert werden. Außerdem sollen diese „gemeinsamen Einrichtungen der Sozialpartner“ (Regierungssprech) die Haftung des Arbeitgebers übernehmen. Letztere sieht Nahles' Ministerium als eines der größten Hemmnisse für Betriebsrentenzusagen der Arbeitgeber.

Pay and forget

Einzig die Beitragszahlungspflicht verbliebe sodann noch beim Chef und wenn dieser seine reine Beitragszusage einhielte, wäre die Firma dauerhaft enthaftet. Als „Pay and forget“ oder „zahlen und vergessen“ wird dieses Prinzip von bAV-Kennern umschrieben. Damit wäre die Nahles-Rente für Chefs der erste sorgenfreie Durchführungsweg der bAV. Bisher muss der Chef grundsätzlich immer für seine Renten oder Kapitalleistungen einstehen; das so genannte Arbeitslohn-Prinzip.

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Und wie bei allen anderen Betriebsrenten soll auch bei dem diskutierten „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“ der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) der deutschen Wirtschaft der letzte Rettungsanker sein, falls eines der geplanten Versorgungswerke pleite ginge. Den bAV-Gesetzentwurf, den die Regierung jetzt auf das Bedeutungsniveau eines „Diskussionsvorschlags“ reduziert wissen will, bezeichnete der Berliner Versicherungs-Professor Hans-Peter Schwintowski unlängst als EU-Rechts- und verfassungswidrig.

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