Der aktuelle Niedrigzins an den Kapitalmärkten belastet auch die Lebensversicherer. Zunehmend haben die Anbieter Probleme, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen. Die Debeka reagiert nun, indem sie Sofortrabatte auf Lebensversicherungsverträge einkassiert. Rund 213.000 Kunden müssen sich 2015 auf steigende Prämien einstellen.

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Prämienanstieg bei Mehrheit der Verträge unter 2,50 Euro

Die Mehrheit der Prämienerhöhungen wird moderat ausfallen, wie ein Sprecher der Debeka gegenüber Versicherungsbote mitteilte. „Bei circa 60 Prozent der Verträge erhöht sich der monatlich zu zahlende Beitrag um bis zu 2,50 Euro, bei circa 14 Prozent der Verträge liegt die Erhöhung zwischen 2,50 Euro und 5,00 Euro“, berichtet die Debeka. Von einer deutlichen Teuerung des Versicherungsschutzes könne folglich keine Rede sein.

Allerdings muss sich eine Minderheit der Versicherten auf weit höhere Preissprünge einstellen. Bei 13 Prozent der Betroffenen liegt die Erhöhung monatlich zwischen 5,00 und 10,00 Euro und bei 7 Prozent zwischen 10,00 und 15,00 Euro. Weitere 6 Prozent der Versicherungsnehmer müssen künftig sogar Teuerungen von über 15 Euro pro Monat akzeptieren (Differenz zwischen monatlichem Tarifbeitrag und Inkassobeitrag).

Die Kunden haben nun die Wahl zwischen der höheren Prämie oder einer niedrigeren Versicherungssumme, falls sie weiterhin den alten Betrag beibehalten wollen. Im Laufe des Jahres werden die Versicherungsnehmer angeschrieben – Wer nicht reagiert, muss automatisch mehr zahlen.

Sinkende Erträge aus Kapitalanlagen

Bei den betroffenen Lebensversicherungen handelt es sich um jene Policen, deren Beiträge sich durch einen sogenannten Sofortrabatt reduziert haben. Der Rabatt wurde aus künftigen Überschüssen gebildet, die schon von vorn herein in die Prämien eingerechnet sind.

Warum aber musste die Debeka ihre Beiträge in der Lebensversicherung anpassen? Dies begründet der Versicherer mit dem schwierigen Marktumfeld. „Die Niedrigzinsphase hält unverändert an, so dass wir – wie alle vom Kapitalmarkt abhängigen Unternehmen – mit neuen Kapitalanlagen derzeit nicht mehr so hohe Erträge wie in der Vergangenheit erwirtschaften können“, erklärt die Debeka. „Dennoch leisten wir entsprechend der von uns abgegebenen Garantien.“

Speziell die Altverträge mit bis zu 4 Prozent Garantiezins machen der Debeka zu schaffen. Mit den jetzigen Kapitalanlagen sind die früher zugesagten Spitzenwerte nicht mehr zu erzielen. Folglich müsse der Versicherer vorsorgen und zusätzliche Reserven bilden, um die hohen Rechnungszinsen weiterhin bedienen zu können, argumentiert die Debeka.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Risiko-LV bleiben unverändert

Unverändert bleibt nach Aussage des Unternehmens auch zukünftig die Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) und der Todesfall-Zusatzversicherung (TZV). Bei eingeschlossener Zusatzversicherung kann es dadurch weiterhin zu einem niedriger zu zahlenden Beitrag als dem Gesamt-Tarifbeitrag kommen.

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Ebenfalls keine Änderungen ergeben sich bei Risikolebensversicherungen. „Die Überschussanteile aus einer Risikoversicherung können weiterhin mit den Beiträgen verrechnet werden“, erklärt die Debeka. Rentenversicherungen sind ebenfalls nicht betroffen, da für unsere Rentenversicherungen mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent auch in der Vergangenheit keine Grundüberschussanteile deklariert worden sind.

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